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BP a.D. Wilhelm Miklas

BP a.D. Wilhelm Miklas

Ehrenmitgliedschaften: Austria-Wien

Geboren: 15.10.1872, Krems (Niederösterreich)
Gestorben: 20.04.1956, Wien
Bundespräsident, Präsident des Nationalrates, Staatssekretär, Landesrat (Niederösterreich), Landtagsabgeordneter (Niederösterreich), Gymnasialdirektor

Lebenslauf:

HERKUNFT UND AUSBILDUNG

Miklas wurde als Sohn eines Postbeamten im kunsthistorisch bedeutenden Kremser Sgraffitohaus (in der Landstraße) geboren. Die Familie stammte aus Böhmen. Er besuchte von 1882 bis 1890 das Gymnasium der Benediktiner in Seitenstetten und begann danach für das gymnasiale Lehramt das Studium der Germanistik, Geschichte und Geographie an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien.

Die Lehramtsprüfung legte Miklas 1895 ab, jedoch erlaubte es ihm die wirtschaftliche Lage der Familie nicht, zusätzlich eine Doktorarbeit zu verfassen. Aus diesem Grund absolvierte er nicht nur rasch das Studium, sondern trat auch keiner katholischen Verbindung bei, obwohl dies aufgrund seiner katholischen Milieuverhaftung nahe gelegen wäre.

BERUFLICHE UND POLITISCHE LAUFBAHN

Nach Studienabschluß war Miklas in den genannten Fächern Gymnasiallehrer, zuerst in Triest, dann in Proßnitz (Prostejov, Mähren) und schließlich ab 1899 in Horn (Niederösterreich), wo er auch heiratete. Aus der Ehe mit einer Gastwirtstochter entsprangen zwölf Kinder.

Miklas begann in Horn mit seiner politischen Tätigkeit für die Christlichsozialen. Ihm soll es zu verdanken gewesen sein, daß das Waldviertel – damals eine der Hochburgen der Alldeutschen unter Georg Ritter von Schönerer – für die Christlichsozialen gewonnen werden konnte. 1902 wurde er Rektor des niederösterreichischen Landeskonvikts Horn, 1903 Direktor des Unterrealgymnasiums in Waidhofen an der Thaya.

1905 – Miklas war gerade 33 Jahre alt – wurde er vom niederösterreichischen Landesausschuß (das Regierungsgremium der autonomen Landesverwaltung) als Nachfolger von August Kemetter (AW) zum Direktor des Gymnasiums in Horn ernannt, was er nominell bis 31. August 1923 blieb. Von seinem Posten als Gymnasialdirektor wurde er 1907 freigestellt, seitdem er Reichsratsabgeordneter war. Bei den ersten Reichsratswahlen nach dem allgemeinen Wahlrecht im Mai 1907 wurde er im Wahlkreis Gföhl-Langenlois-Eggenberg Land bereits im ersten Wahlgang mit 54,7 Prozent der Stimmen gewählt. Dem Abgeordnetenhaus des Reichsrats gehörte er vom 17. Juni 1907 bis zum Ende der Monarchie an. Bei den vorgezogenen Reichsratswahlen im Juni 1911 wurde er mit über 65,4 Prozent der Stimmen wiedergewählt.

Dem niederösterreichischen Landtag gehörte Miklas seit dem 8. Januar 1908 (Wahlen Ende 1907) nominell bis 8. Januar 1915 an, jedoch wurde wegen des Krieges das Mandat verlängert. Das traf auch für den Reichsrat zu, dessen Wahlperiode 1917 geendet hätte. Dadurch war Miklas in der Umbruchszeit 1918/19 sowohl Mitglied der Provisorischen Nationalversammlung, der er vom 21. Oktober 1918 bis zum 16. Februar 1919 angehörte, als auch der Provisorischen Landesversammlung Niederösterreichs, der er vom 5. November 1918 bis zum 4. Mai 1919 angehörte.

In der nunmehrigen Republik setzte Miklas seine politische Tätigkeit nahtlos fort. So wurde er im Februar 1919 in die Konstituierende Nationalversammlung und dann im Oktober 1920 in den Nationalrat gewählt. Diesen Gremien gehörte er vom 4. März 1919 bis zum 6. Dezember 1928 an – bis vier Tage vor seiner Angelobung als Bundespräsident.

Von der sich am 21. Oktober 1918 konstituiert habenden Provisorischen Nationalversammlung wurde Miklas in den Vollzugsausschuß, später hieß er Staatsrat, gewählt, einem Leitungsgremium nach der provisorischen Verfassung Deutschösterreichs bis März 1919. Dort stimmte er am 11. November 1918 gegen die Ausrufung der Republik und als einziger für den Erhalt der Monarchie. Von der Provisorischen Landesversammlung Niederösterreichs wurde er am 5. November 1918 in den Landesausschuß bzw. nunmehr die Landesregierung gewählt. Diese Funktion behielt er bis zur Konstituierung des neuen Landtags am 20. Mai 1919.

Nach den Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung wurde Miklas am 15. März 1919 in die Provisorische Staatsregierung als Unterstaatssekretär (entsprach dem heutigen Staatssekretär) im Staatsamt (Ministerium) für Inneres und Unterricht berufen, wobei er für den Kultus zuständig war. Diese Funktion übte er bis zum 20. November 1920 aus. Nach der Konstituierung des ersten Nationalrats im Herbst 1920 wurde er zum Obmannstellvertreter des Parlamentsklubs der Christlichsozialen gewählt. In dieser Eigenschaft suchte er mittels seiner konzilianten und ruhigen Art, die Spannungen zwischen den Parlamentsparteien zu mildern, was ihm allgemeines Ansehen verschaffte.

Miklas blieb weiterhin ein Politiker mit einem sehr starken katholischen Fundament. So war er Präsident des ersten Allgemeinen Österreichischen Katholikentags nach dem Krieg (vom 28. Juni bis 2. Juli 1923) und Obmann des Katholischen Volksbundes der Diözese St. Pölten. (Näheres über den Volksbund siehe Biographie Richard Schmitz [Nc].) Aufgrund seiner, wie erwähnt, geachteten Persönlichkeit war es konsequent, daß er bei der Konstituierung des zweiten Nationalrats am 20. November 1923 als Nachfolger von Richard Weiskirchner (AW EM) zu dessen Präsidenten gewählt wurde. Diese Funktion bekleidete er nach erfolgter Wiederwahl 1927 bis zum Ausscheiden aus dem Nationalrat am 6. Dezember 1928. Er wurde mit 1. September 1923 nominell als Hofrat ins Unterrichtsministerium versetzt, ging aber im Zuge von Abbaumaßnahmen bereits 1925 in Pension.

MIKLAS WIRD ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN GEWÄHLT

Als im Spätherbst 1928 die Amtsperiode des ersten Bundespräsidenten Michael Hainisch zu Ende ging, mußte gemäß der damaligen Verfassungsbestimmungen die Bundesversammlung (National- und Bundesrat) einen neuen Bundespräsidenten wählen. Die Christlichsozialen nominierten Miklas, die Sozialdemokraten Karl Renner und die Großdeutschen Johann Schober. Im ersten Wahlgang erhielten die drei Kandidaten jeweils die Stimmen der betreffenden Fraktionen. Um einen Bundespräsidenten Schober zu verhindern, gaben dann die Sozialdemokraten im zweiten Wahlgang leere Stimmzettel ab, die der Vorsitzende der Bundesversammlung, ein Sozialdemokrat, als ungültig erklärte. Dadurch war Miklas zum Bundespräsidenten gewählt.

Als solcher angelobt wurde Miklas am 10. Dezember 1928. In einer seiner ersten Reden als Bundespräsident betonte er: „Wenn sich auch äußerlich die Wege trennen, ich fortan nicht mehr als Abgeordneter der christlichsozialen Partei in den Reihen der aktiven Politiker stehen kann, so habe ich doch das unvergängliche Erbgut der Partei in meine neue Stellung mitgenommen: die unverwandelbare katholische religiöse Überzeugung, das hohe Streben nach sozialer Besserung, das soziale Empfinden und Zielstreben, eine gefestigte politische Meinung.“

DIE STELLUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN WIRD GESTÄRKT

Nun war nach dem Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 die verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten nicht besonders stark ausgestattet und ungefähr mit der des deutschen Bundespräsidenten nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 vergleichbar. 1929 kam es zu einer Verfassungsreform, die die Stellung des Bundespräsidenten stärkte. Sie wurde der des deutschen Reichspräsidenten nach der Weimarer Reichsverfassung von 1919 angeglichen.

Danach hatte nun der Bundespräsident mehr Rechte, so z. B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung aber auch das Recht zur Auflösung des Nationalrates. Dieses übte Miklas bereits im Herbst 1930 aus. Es war nicht nur das erste, sondern auch bislang das letzte Mal, daß ein Bundespräsident von dem Recht, den Nationalrat aufzulösen, Gebrauch gemacht hat. Danach wurden vorzeitige Auflösungen des Nationalrats immer durch einen einfachen Gesetzesbeschluß herbeigeführt.

Nach den Neuwahlen vom November 1930 ernannte Miklas den Vorarlberger Landeshauptmann Otto Ender (AIn) zum Bundeskanzler und verstimmte so die Parteispitze der Christlichsozialen, die sich übergangen fühlte. Wie überhaupt Miklas seine Prärogative, den Kanzler zu bestimmen, in der Folge weiterhin einbrachte. Aufgrund der Verfassungsnovelle von 1929 wurde bezüglich der Neuwahl des Bundespräsidenten bestimmt, daß diese spätestens sechs Wochen nach dem Zusammentritt eines neuen Nationalrats nach der Verabschiedung der Verfassungsnovelle ausgeschrieben werden müsse. Das war nun nach den Nationalratswahlen vom Herbst 1930 fällig, wobei als Wahltag der 18. Oktober 1931 festgesetzt wurde.

In der Christlichsozialen Partei war man mit Miklas nicht ganz glücklich, und man überlegte, einen anderen Kandidaten für die Volkswahl aufzustellen. Allerdings einigte man sich dann doch wieder auf ihn, da Ignaz Seipel (Nc EM), der gerne sich selber als Bundespräsidenten gesehen hätte, krank war. Aufgrund des Hin und Her sowie der katastrophalen wirtschaftlichen Lage kamen die Parteien schließlich überein, den Bundespräsidenten nochmals durch die Bundesversammlung wählen zu lassen – allerdings für nur vier Jahre – , was dann auch geschah.

DAS VERHALTEN VON WILHELM MIKLAS IN DEN JAHREN 1933/

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Die erste große Bewährungsprobe kam für Miklas nach der sog. „Selbstausschaltung“ des Nationalrats am 4. März 1933. Hierbei wird ihm von einer aus dem nunmehrigen Blickwinkel rückwärts schauenden kommentierenden Geschichtsschreibung gerne unterstellt, er hätte seine verfassungsmäßigen Rechte nicht voll ausgeschöpft, um diese Krise zu bereinigen. Somit hätte er „versagt“.

Dem gegenüber ist aber festzuhalten: Als am 7. März 1933 Bundeskanzler Engelbert Dollfuß (F-B) Miklas die Gesamtdemission seiner Regierung angeboten hatte, hätte er natürlich diese annehmen können. Nun stand aber Miklas bei dieser Überrumpelungsaktion –das Demissionsangebot wurde gegen Mitternacht unterbreitet – ohne personelle Alternativen da, so daß er sich nun in ein Abhängigkeit von Dollfuß begab, den er allerdings wegen seiner katholischen Haltung wiederum schätzte.

Es gab zwar Überlegungen, mittels des bei der Verfassungsreform 1929 eingeführten Notverordnungsrechts die Geschäftsordnung des Nationalrats dahingehend zu ändern, daß er wieder einberufen hätte werden können. Aber dieses Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten kann nur auf Vorschlag der Bundesregierung sowie mit Zustimmung des Unterausschusses des Hauptausschusses des Nationalrats angewandt werden. Ein entsprechender Vorschlag kam aber nicht zustande, ebenso nicht ein solcher zur Auflösung des Nationalrats.

Trotz vieler Zeugnisse dafür, daß Miklas mit der eingetretenen Situation bzw. des Verfassungsbruches unglücklich war, verharrte er in einer mehr oder minder aufgezwungenen Passivität. Hinzu kam noch, daß durch den Rekurs auf das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz der Bundespräsident in seiner verfassungsrechtlichen Stellung weitgehend ausgeschaltet war.

Miklas hegte in dieser für ihn nicht leichten Gewissenssituation mehrmals Rücktrittsabsichten, so Ende November 1933. Hier wollte er zuerst die Regierung Dollfuß entlassen und eine neue Regierung mit einer hochachtbaren Persönlichkeit als Bundeskanzler einsetzen. Man vermutet, daß er den Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Schlegel (Nc), in Aussicht genommen hatte, der kritisch zum Kurs der Regierung Dollfuß stand. Nach der Ernennung der Regierung wäre Miklas zurückgetreten, so daß der Bundeskanzler auch die Funktion des Bundespräsidenten auf sich vereinigt hätte. Es kam aber nicht dazu.

In seiner Gewissensnot wandte sich Miklas sogar an Papst Pius XI. Dies geschah unter Umgehung von Kanzler Dollfuß und dem Wiener Nuntius über Vermittlung des Wiener Erzbischofs Theodor Innitzer (NdW) und des Kardinalstaatssekretärs Eugenio Pacelli (Tfs EM), des späteren Papstes Pius XII. In einem vertraulichen Schreiben Ende 1933 zerstreute aber der Papst die Bedenken von Miklas mit einer verantwortungsethischen, auf das Naturrecht rekurrierenden Argumentation. Sein Gewissen war besonders bei der Frage der Begnadigung der Putschisten vom Februar 1934 in Anspruch genommen. Eine solche konnte der Bundespräsident aber auch nur über Vorschlag der Bundesregierung bzw. des zuständigen Justizministers, damals Kurt von Schuschnigg (AIn), aussprechen. Dieser tat es aber nicht.

Auch ratifizierte Miklas nicht die Ständestaats-Verfassung vom 1. Mai 1934. Sie wurde aufgrund des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von der Bundesregierung verkündet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz erlassen, das der Bundesregierung – ähnlich dem deutschen Ermächtigungsgesetz von Ende März 1933 – das Gesetzgebungsrecht einräumte, womit der Bundespräsident bei diesem Verfahren ausgeschaltet blieb.

Im Zuge des Juli-Putsches 1934 legte Miklas aber eine energische Haltung an den Tag. Er lehnte Verhandlungen mit den Putschisten ab und betraute Schuschnigg mit der Regierung, um den ihm nicht genehmen Heimwehrführer und Vizekanzler Ernst Rüdiger Fürst Starhemberg zu verhindern.
Ende Oktober 1935 wurde seine Amtszeit verlängert. Miklas blieb aber als Staatsoberhaupt im System des „Ständestaates“ nur eine Randfigur ohne wesentlichen Einfluß. Als einer den ganz wenigen erhielt er die höchste päpstliche Auszeichnung, den an einer Collane zu tragenden Christusorden. Seit 1918 gab es außer ihm keinen österreichischen Träger dieses Ordens.

WILHELM MIKLAS IM MÄRZ 1938

Miklas wuchs am 11. März 1938 über sich hinaus, als er den letzten Widerstand gegen Hitler bzw. den Anschluß verkörperte. Er ernannte zwar auf Druck hin Arthur Seyß-Inquart am späten Abend dieses Tages zum Bundeskanzler, nicht zuletzt auch wegen dessen katholischer Grundhaltung. In den folgenden Tagen wurde aber auf ihn weiterhin Druck ausgeübt, so daß er am 13. März als Bundespräsident zurücktrat. Seine Funktion ging auf den Bundeskanzler Seyß-Inquart über, der nun den Anschluß legistisch ungehindert vollziehen konnte.

Im Gegensatz zu Bundeskanzler Schuschnigg oder anderen Politikern des „Ständestaates“, die oft für lange ins KZ oder ins Gefängnis mußten, blieb Miklas nicht nur unbehelligt, er wurde sogar weiter begünstigt. Nach einer Verfügung Adolf Hitlers vom 15. März erhielt er die bisherigen abzugsfreien Bezüge (Jahressumme 55.700,73 Schilling) weiter, das waren dann monatlich 3.000 Reichsmark, und konnte in seiner Residenz – einem villenartigen Gebäude in der damals sackstraßenartigen Hainburger Straße 15 (Wien-Landstraße) – mit einem Portier kostenlos wohnen. Dort lebte er zurückgezogen den ganzen Krieg. Er erhielt weiter einen Dienstwagen mit Chauffeur und konnte umsonst die Bahn benutzen sowie die Staatstheater besuchen. Nach dem Krieg wohnte er auf dem Wildpretmarkt (Innere Stadt).

WILHELM MIKLAS UND DER CV

Die Austria Wien nahm Miklas als Ehrenphilister auf – was nach 1933 in eine Ehrenmitgliedschaft umgewandelt wurde – , als er Unterstaatssekretär war und zu den aufstrebenden Politikern der Christlichsozialen gehörte. Allerdings war er mit dem CV nie sehr verbunden. So soll er nur einmal, nämlich bei der Aufnahme als Ehrenphilister, das Band getragen haben. Gleichzeitig mit ihm wurde auch der spätere Sozialminister Josef Resch Ehrenphilister der Austria.

Zwei seiner Söhne, Fritz und Franz, traten der CV-Verbindung Kürnberg bei. Fritz wurde Anfang Dezember 1933 bei Auseinandersetzungen auf der Universität Wien von Nationalsozialisten verletzt. Er fiel im Krieg. Der jüngste Sohn Robert trat der Amelungia bei.

Werke:

Das Heldenzeitalter Österreichs. Reden des Bundespräsidenten Wilhelm Miklas bei der Türkenbefreiungsfeier und dem Allgemeinen Deutschen Katholikentag am 12. September 1933. Hg. vom Österreichischen Heimatdienst (1933).
„Der Bundespräsident spricht ...“ Von Österreichs Wesensart und Sendung. Vom Bundespräsidenten Wilhelm Miklas autorisierte Ausgabe besorgt von Nikolaus Hovorka (1934).
Bundespräsident Wilhelm Miklas. 1872–1956. Tatkatholik und Kernösterreicher. Aus Reden und Schriften. Hg. von Franz Loidl (ehemals NbW) (1974).

Quellen und Literatur:

Academia 41 (1928/29), S. 335.
Harasek, Anneliese: Bundespräsident Wilhelm Miklas. Wien phil. Diss. 1967.
Lang, Hilde Verena: Bundespräsident Miklas und das autoritäre Regime 1933–1938. Wien phil. Diss. 1972.
Goldinger, Walter: Wilhelm Miklas, in: Die österreichischen Bundespräsidenten. Leben und Werk. Hg. von Friedrich Weissensteiner. Wien 1982, S. 82–121.
Krause, Otto: Biographisches Handbuch des nö. Landtages 1861–1921 (online: Landtag Niederösterreich). St. Pölten 1995.
facit. Zeitschrift der K. Ö. St. V. Austria Wien, 1 (Jänner) / 1998, S. 16–19.