Der Österreichische
Cartellverband

Der Österreichische
Cartellverband

"Der Cartellverband der katholischen österreichischen Studenten­verbindungen (ÖCV) ist ein Zusammenschluss farbentragender katholischer Verbindungen, die an österreichischen Hochschulen bestehen. Seine Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen der Verbindungen zu vertreten, die Bewältigung ihrer Aufgaben zu erleichtern und die Vertiefung ihrer Grundsätze zu fördern."

Seinem Wesen nach ist der ÖCV also eine auf freiwilligem Zusammenschluss beruhende Dachorganisation autonomer farbstudentischer Koroporationen. Historisch gesehen ist der ÖCV aus dem Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) hervorgegangen. Als selbständiger Verband existiert er seit seiner Abschaltung vom CV (1933). Nach dem Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland wurde der ÖCV aufgelöst (1938) und nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wiedererrichtet (1945).

Prinzipien

Der ÖCV bekennt sich zum katholischen Glauben. Als Gemeinschaft von Katholiken ist der ÖCV verpflichtet, den Sendungsauftrag der Kirche mitzuerfüllen.
Die Verbindungen des ÖCV verlangen von ihren Mitgliedern eine gewissenhafte religiöse Bildung, eine ökumenische Geisteshaltung und ein Leben nach christlichen Grundsätzen im privaten und öffentlichen Bereich.“ (Satzungen Art. III)

Im Sinne des Evangeliums Jesu Christi verpflichten sich die Mitglieder unserer Verbindungen zu einer dementsprechenden Lebensgestaltung und zur Treue zur römisch-katholischen Kirche.
Aus diesem Selbstverständnis heraus lehnen wir die Mensur und extremistisches Gedankengut ab und erwarten von unseren Mitgliedern ein positives Mitwirken in der Gesellschaft.
Religiöse Bildung und Glaubensleben werden durch verschiedene Wissenschaftliche Abende, den Kontakt zu den Priestern in unseren Reihen und den regelmäßigen Gottesdienstbesuch innerhalb der Verbindung, und hier besonders für unsere aktiven Studenten, unterstützt. Auch in der Zeit nach dem Studium sollen sich unsere Mitglieder aktiv für die römisch-katholische Kirche, die Beibehaltung und Verbreitung ihrer Werte und der Botschaft Jesu Christi einsetzen.
Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) bekennt sich zum Wert unvoreingenommenen Strebens nach Wahrheit. Nach Überzeugung des ÖCV verpflichtet die akademische Ausbildung nicht nur zu Leistungen in Studium und Beruf, sondern auch zu erhöhter Verantwortung in der Gesellschaft. Der ÖCV als größter österreichischer Akademikerverband fühlt sich zur Pflege und Förderung der Wissenschaft als einer seiner Kernaufgaben berufen.

Das Prinzip Scientia geht über reines Fachwissen weit hinaus. Es bedeutet für die Mitglieder des ÖCV nicht nur in wissenschaftlicher Arbeit, sondern in jedem Beruf und im täglichen Leben Objektivität und kritisches Hinterfragen auch des eigenen Standpunkts und ebenso die Verpflichtung, sich auch nach dem Studienabschluss ständig weiterzubilden. Die Verbindungen des ÖCV sehen in ihrer eigenen Bildungsarbeit eine Ergänzung des Hochschulstudiums.

Insgesamt weist dieses Prinzip vor allem auch in die Richtung einer Forderung zu einer intellektuellen Auseinandersetzung mit der Realität, der sich ein katholischer Student und Akademiker zu stellen hat.
Das Prinzip der Lebensfreundschaft überwindet alle sozialen und beruflichen Schranken und ist auch generationenübergreifend zu verstehen.

Das Ergebnis der Lebensfreundschaft ist die Cartellfreundschaft. So wurde auf einer Cartellversammlung beschlossen, dass „alle aktiven und inaktiven Mitglieder gegenseitig Anspruch auf ein brüderliches Du haben, wenn sie zusammentreffen“.

Ein besonderer Vorteil der Organisationsform der Verbindungen liegt in der Verbundenheit aller Mitglieder. Durch die damit entstehende Unbefangenheit der verschiedenen Generationen untereinander werden einzigartige freundschaftliche Beziehungen entwickelt.
Das Prinzip der Vaterlandsliebe ist erst spät – 1907 bzw. 1909 – in die Satzungen des Cartellverbandes aufgenommen worden. In der Zeit der Napoleonischen Kriege entstand ein stark beeinflusstes deutsches Nationalbewusstsein. Die damaligen Verbindungen, vor allem die Burschenschaften, waren besonders in diese Bewegung involviert. Im Vaterlandsgedanken war damals auch ein gewisser Zwiespalt enthalten: Galt die Treue dem konkreten Vaterland und dessen Fürsten (Österreich, Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen usw.) oder dem deutschen Volk als Kultur- und Sprachgemeinschaft, das möglichst bald in einem Staat vereint werden sollte?

Eine besondere Bedeutung erhielt das Prinzip der Vaterlandsliebe in Österreich durch das seit den Dreißigerjahren aufkommende spezifische Österreichbewusstsein, das dann im ÖCV zu einer zentralen Konstante wurde und sich gegen den aufkeimenden Nationalsozialismus richtete.

Es ist Tatsache, dass durch diese damalige Betonung des Österreichischen auf jeden Fall der Grundstein für ein geändertes Verhalten der Österreicher zu sich selbst (Österreichische Nation) sowie zur Eigenstaatlichkeit (Verschwinden des Anschluss-Gedankens) gelegt wurde, was sich dann nach 1945 zu entfalten begann.

Der ÖCV bekennt sich zur souveränen, demokratischen Republik Österreich und ihrer aus der Geschichte und Lage gewachsenen besonderen Aufgaben. Die Verbindungen des ÖCV wollen ihre Mitglieder zu verantwortungsbewussten und weltoffenen Staatsbürgern erziehen, und verlangen von ihnen eine auf soziale Verantwortung gegründete Liebe zu ihrem Vaterland in völkerverbindender Gesinnung.

Satzungen des ÖCV

Artikel I.

Der Cartellverband der katholischen österreichischen Studentenverbindungen (ÖCV) ist ein Zusammenschluß farbentragender katholischer Verbindungen, die an österreichischen Hochschulen bestehen. Er ist aus dem Cartellverband der katholisch deutschen Studentenverbindungen (CV) hervorgegangen.

Die Aufgabe des ÖCV besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Verbindungen zu vertreten, die Bewältigung ihrer Aufgaben zu erleichtern und die Vertiefung ihrer Grundsätze zu fördern.

Artikel II.

Die Zugehörigkeit einer Verbindung zum ÖCV setzt voraus, dass sie nach ihrer Satzung ausdrücklich auf den Prinzipien Religion, Vaterland, Wissenschaft und Lebensfreundschaft aufgebaut ist.

Artikel III.

Der ÖCV bekennt sich zum katholischen Glauben. Als Gemeinschaft von Katholiken ist der ÖCV verpflichtet, den Sendungsauftrag der Kirche mitzuerfüllen.

Die Verbindungen des ÖCV verlangen von ihren Mitgliedern eine gewissenhafte religiöse Bildung, eine ökumenische Geisteshaltung und ein Leben nach christlichen Grundsätzen im privaten und öffentlichen Bereich.

vgl. auch Prinzipieninterpretation - Religion (XV. CVV 1975) und Grundsatzprogramm des ÖCV I/1. (XXII. CVV 1979); bezüglich Protestantenproblem ferner XXXIII. CVV 1990 (Antrag betr. ao. Mitgliedschaften nichtkatholischer Studenten erhielt nicht die erforderliche Mehrheiten).

Artikel IV.

Der ÖCV bekennt sich zur souveränen demokratischen Republik Österreich und ihrer aus der Geschichte und Lage gewachsenen besonderen Aufgaben.

Die Verbindungen des ÖCV wollen ihre Mitglieder zu verantwortungsbewußten und weltoffenen Staatsbürgern erziehen und verlangen von ihnen eine auf soziale Verantwortung gegründete Liebe zu ihrem Vaterland in völkerverbindender Gesinnung.

vgl. auch Prinzipieninterpretation - Vaterland (XV. CVV 1972) und

Artikel V.

Der ÖCV bekennt sich zum Wert unvoreingenommenen Strebens nach Wahrheit. Nach Überzeugung des ÖCV verpflichtet die akademische Ausbildung nicht nur zu Leistungen in Studium und Beruf, sondern auch zu erhöhter Verantwortung in der Gesellschaft.

Die Verbindungen des ÖCV sehen in ihrer Bildungsarbeit eine Ergänzung des Hochschulstudiums.

vgl. auch Prinzipieninterpretation - Wissenschaft (XVI. CVV 1973) und

Artikel VI.

Der ÖCV bekennt sich zur Idee der Brüderlichkeit, die er in Verbindung und Verband in besonderer Weise zu verwirklichen sucht.

Die Verbindungen des ÖCV verlangen von ihren Mitgliedern jenes Maß gemeinsamen Lebens nach den Prinzipien Religion, Vaterland und Wissenschaft, aus dem die Lebensfreundschaft entsteht. Aus dieser Gemeinsamkeit haben alle Mitglieder der Verbindungen des ÖCV den Anspruch auf redliche Hilfsbereitschaft und bewußten Vertrauensvorschuß.

Äußeres Zeichen der Freundschaft zwischen allen Mitgliedern der im ÖCV zusammengeschlossenen Verbindungen ist das brüderliche „Du“.

vgl. auch Prinzipieninterpretation - Lebensfreundschaft (XV. CVV 1972)

Artikel VII.

Der ÖCV betrachtet das Tragen der überlieferten studentischen Farben als besonderes Zeichen des offenen Bekenntnisses zur Gemeinschaft und ihren Grundsätzen und als Mittel zur Stärkung des Gefühles der Zusammengehörigkeit.

Artikel VIII.

Der ÖCV tritt für Freiheit, Recht und Menschenwürde ein. Parteipolitisch ist er nicht gebunden.

vgl. Grundsatzprogramm 1946, Pt. 5 a) und b) und Grundsatzbeschluß 1978 (XXI. CVV 1978).

Artikel IX.

Die Verbindungen des ÖCV verlangen von ihren Mitgliedern ein ehrenhaftes Verhalten. Sie lehnen die Austragung von Ehrenstreitigkeiten mit der Waffe ab und gewähren Ehrenschutz durch unabhängige Ehrengerichte.

Artikel X

Die Verbindungen des ÖCV sind autonom. Ihre Autonomie kann nur soweit beschränkt werden, als es die gemeinsamen Interessen der Verbindungen erfordern. Im Zweifel ist das Fehlen solcher Beschränkungen anzunehmen. Der Wahlspruch des ÖCV lautet: IN NECESSARIIS UNITAS IN DUBIIS LIBERTAS IN OMNIBUS CARITAS.

Artikel XI.

Der ÖCV und seine Verbindungen sind demokratisch aufgebaut. Die Mitglieder des Verbandes und seiner Verbindungen sind gleichberechtigt. Beschränkungen sind nur für eine der Aufnahme folgende Probezeit und für den Fall von Obliegenheitsverletzungen zulässig. Zur Bildung und Vollziehung des Verbandswillens sind beschlußfassende, vollziehende und beratende Organe eingerichtet. Die vollziehenden Organe werden von den beschlußfassenden Organen gewählt und sind diesen verantwortlich.

Zur Förderung des Verbandszweckes sind über den Verbindungsbereich hinausgehende Gliederungen, vornehmlich territorialer und beruflicher Natur, vorgesehen

Artikel XII.

Verbindungen, die an Südtiroler Hochschulen bestehen, sind, soweit es Artikel I betrifft, den Verbindungen, die an österreichischen Hochschulen bestehen gleichgestellt.

Bei der Beschlußfassung über diesen Artikel der Satzungen auf der XXXIX. CVV 1996 wurde in der Begründung festgehalten, dass damit nicht in die Diskussion eingegriffen werden soll, ob neben der Karl Franzens Universität Innsbruck, die Landesuniversität für Nord- und Südtirol ist, eine Universität in Bozen eingerichtet wird oder nicht.

Artikel XIII.

Die Satzung des ÖCV wurde durch einstimmigen Beschluß des obersten beschlußfassenden Organs des Verbandes in Kraft gesetzt und kann nur durch Beschluß des obersten Organs wieder abgeändert werden.

Dazu ist im Falle der Artikel I bis VI und XIII Einstimmigkeit, sonst 5/6-Mehrheit erforderlich. Bei der Beschlußfassung sind Dringlichkeitsanträge und Ausnahmen von der Cartellordnung ausgeschlossen.

Laut Beschluß des XI. CVV 1968 trat diese Satzung am 23. Mai 1968 in Kraft. Zugleich verlor die aus dem Jahre 1935 stammende Satzung ihre Gültigkeit.