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Präl. Univ.-Prof. Dr. Franz Zehentbauer

Präl. Univ.-Prof. Dr. Franz Zehentbauer

Urverbindung: Pannonia (09.05.1932)

Geboren: 25.07.1873, Probstdorf (nunmehr Groß Enzersdorf bei Wien, Niederösterreich)
Gestorben: 14.07.1958, Wien
Universitätsprofessor (Moraltheologie), Weltpriester

Lebenslauf:

Zehentbauer begann nach der Absolvierung des Gymnasiums im Jahr 1892 mit dem Studium an der Theologischen Fakultät der Universität Wien (abs. theol. 1896, Dr. theol. 1906). Nach seiner Priesterweihe am 25. Juli 1896 war er Kaplan in Obersiebenbrunn, Kagran und Währing. In dieser Zeit bereitete er sich auf eine wissenschaftliche Laufbahn im Fach Kirchenrecht vor. Seine Doktorarbeit („De impedimento vis ac metus“) schrieb er in diesem Bereich.

1908 wurde Zehentbauer Religionsprofessor an der Realschule in Wien-Währing und dann am Piaristengymnasium (in der Josefstadt). 1910 erfolgte die Habilitation in Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Wien, wo er dann als Privatdozent wirkte. 1918 wurde er dort zum außerordentlichen Universitätsprofessor für Kirchenrecht ernannt. Nachdem Ignaz Seipel (Nc EM) seit 1919 dem Parlament angehörte, wurde Zehentbauer 1920 als dessen Nachfolger zum ordentlichen Universitätsprofessor für Moraltheologie ernannt.

Nach dem Anschluß 1938 wurde Zehentbauer als Professor pensioniert und mußte bis 1945 den kirchenrechtlichen Lehrstuhl supplieren, nachdem der bisherige Inhaber, Johannes Hollnsteiner (ehemals Nc), 1938 außer Dienst gestellt und verhaftet wurde. Von 1945 bis 1947 supplierte er seine frühere Lehrkanzel Moraltheologie. 1947 wurde Franz Arnold (Nc) Professor des Kirchenrechts. Zehentbauers Nachfolger in Moraltheologie wurde erst 1949 der spätere Erzbischof-Koadjutor Franz Jachym.

Als Wissenschaftler und Hochschullehrer vertrat Zehentbauer den eher traditionellen Standpunkt der Neuscholastik. Seine Moraltheologie war stark vom Kirchenrecht geprägt, welches sein eigentliches Fach gewesen war. Beachtenswert war seine Studie zum Zinsproblem, in dem er einen Übergang vom thomistischen Zinsverbot zu einem für die Wirtschaft notwendigen Kreditwesen mit Zinsen versuchte. Seit 1925 war er Vizeoffizial des Metropolitan- und Diözesangerichts der Erzdiözese Wien, ab 1934 dessen Offizial. Vizeoffiziale wurden in diesem Jahr Johannes Hollnsteiner (ehemals Nc) und Alois Illek (Rd), der dann 1947 sein Nachfolger wurde. 1935 erhielt er den Titel Prälat verliehen.

Seit 1917 war Zehentbauer Kirchenrektor der Kapelle St. Johannes Nepomuk auf dem Währinger Gürtel. In den zwanziger Jahren war dort u. a. Ferdinand Habl (Pan) sein Ministrant, der von Zehentbauer geistlich stark geprägt wurde. Als Habl 1932 die Pannonia gründete, wurde Zehentbauer zum Gründungsehrenphilister ernannt (Couleurname Winfried, die deutsche Form von Bonifatius, über den er sich habilitierte). Er engagierte sich sehr stark für die Pannonia und war von 1936 bis 1938 und von 1945 bis 1953 deren erster Philistersenior, wo er vor allem nach 1945 beim Wiederaufbau gefordert war. Das in den Gesamtverzeichnissen der Jahre 1949 und 1954 vermerkte Aufnahmedatum 9. Mai 1932 sowie eine Urmitgliedschaft dürften nach Ernst Exner (Pan) nicht korrekt sein. Es gibt aber dazu keine Quellenbelege mehr.

Zehentbauer wurde auf dem Friedhof in Perchtoldsdorf bestattet, die Grabstelle besteht nicht mehr.

Werke:

Das Kirchenrecht bei Bonifatius, dem Apostel der Deutschen (1910, Habilitationsschrift).
Das Zinsproblem nach Moral und Recht (1920).
Compendium repetitorium theologiae moralis (1927).

Quellen und Literatur:

Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Wien. 1884–1984. Festschrift zum 600-Jahr-Jubiläum. Hg. Ernst Christoph Suttner. Berlin 1984, S. 297f.
Exner, Ernst (Pan): Univ.-Prof. Prälat Dr. Franz Zehentbauer v. Wimfried, in: Pannonenspiegel Nr. 5/1998, S. 7f.