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BR a.D. Sekt.-Chef i.R. Dr. Franz Latzka

BR a.D. Sekt.-Chef i.R. Dr. Franz Latzka

Urverbindung: Rudolfina (15.06.1923)

Geboren: 28.08.1901, Wien
Gestorben: 09.07.1977, Wien
Mitglied des Bundesrates, Sektionschef (Finanzministerium), Generalsekretär des ÖAAB, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Österreichischen Rundfunk GmbH

Lebenslauf:

Latzka besuchte in Wien die Volksschule sowie dann zwei Klassen der Bürgerschule (Hauptschule) und wechselte dann aufs Gymnasium, zuerst in Wien und dann in Hollabrun (als Frequentant des erzbischöflichen Knabenseminars), wo er bei der katholischen Pennalie Arminia (nunmehr MKV) aktiv wurde und 1922 maturierte, Danach begann er 1922 das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Dr. iur. 1927), wo er der Rudolfina beitrat (Couleurname Dietrich). Weiters studierte er noch drei Semester an der Hochschule für Bodenkultur.

Nach dem Gerichtsjahr trat Latzka in den Dienst der Finanzlandesdirektion Wien. Vom März bis Dezember 1934 war er nach dem Verbot der Sozialdemokratie Sekretär der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes in Kärnten. Man mußte damals entsprechende Posten, die durch das Verbot der Sozialdemokratie frei geworden sind, besetzen. In Kärnten gab es zahlreiche Rudolfinen in politischen Stellungen, die nun auf Latzka zurückgriffen. Damit kam er in einen vorpolitischen, stark sozial geprägten Raum.

Als am 3. November 1936 Hans Rott zum Staatssekretär für die Angelegenheiten des gesetzlichen Schutzes der Arbeiter und Angestellten im Bundesministerium für Soziale Verwaltung ernannt wurde, ist Latzka als dessen Sekretär dem Sozialministerium zugeteilt worden. Damit war er in das politische System des „Ständestaates“ eingegliedert.

Nach dem Anschluß im März 1938 wurde Latzka seines Dienstes enthoben und in den Ruhestand geschickt. Er fand 1939 Beschäftigung bei den Garvenswerken (u. a. Pumpenherstellung), wo er bis 1945 als Prokurist tätig war. In der Folge gehörte er dem Widerstandskreis um Lois Weinberger (ehemaliger MKVer) an. Gemeinsam mit ihm und Erwin Altenburger (Rt-D EM) vertrat er die Idee einer Einheitsgewerkschaft und war gegen die Wiederbegründung der Christlichen Gewerkschaften.

Nach dem Krieg wurde Latzka als Sektionsrat in das Finanzministerium übernommen. Gleichzeitig war er auch bei der Gründung der ÖVP und des ÖAAB beteiligt. So war er im Jahr 1945 zuerst Hauptreferent für Sozialpolitik im Bundespräsidium der ÖVP und übernahm dann am 3. Oktober 1945 von Karl Kummer (Aa) dessen Funktion als Generalsekretär des ÖAAB, die er dann bis zum 16. April 1946 ausübte. Aufgrund dessen wurde er 1945 in den Bundesrat entsandt, dem er dann vom 19. Dezember 1945 bis zum 20. Februar 1947 (Niederlegung) angehörte.

Latzka entschied sich jedoch 1946 für eine Beamtenkarriere und wurde zum Ministerialrat ernannt. Ab 1946 leitete er in der Abgabensektion unter Sektionschef Josef Stangelberger (Nc) die Abteilung für Grunderwerb-, Erbschaft-, Kapitalverkehr- und Kfz-Steuern. 1948 wurde er Leiter der Abteilung Einheitsberwertung, Grund- und Vermögensteuer. 1952 erfolgte seine Bestellung zum Sektionschef und Leiter der Personalsektion im Finanzministerium, wo er der zweite Nachfolger von Hugo Freiherr von Lederer (Nc) war. 1966 ging er in den Ruhestand, sein Nachfolger wurde Karl Perrelli (F-B). Die im Biographischen Handbuch der österreichischen Parlamentarier gemachte Angabe, er sei Sektionschef im Sozialministerium gewesen, ist unrichtig.

Als Spitzenbeamter des Finanzministeriums wurde Latzka anläßlich der Rundfunkreform 1957/58 unter Bundeskanzler Julius Raab (Nc) am 6. März 1958 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Österreichischen Rundfunk GmbH gewählt, welche Funktion er dann bis zum 6. März 1960 ausübte. Nach seiner Pensionierung übte er als Vertreter der Christlichen Gewerkschaften noch zeitweise eine Funktion in der gewerkschaftsnahen Versicherung „Volksfürsorge“ aus.

Latzka war 1961/62 Philistersenior der Rudolfina und auch Mitglied der katholischen Pennalie Rugia Röschitz, einer Tochtervrbindung der Arminia Hollabrung. Sie ist jetzt als verbandsfreie Pennalie in Retz und nimmt auch Mädchen auf. Latzka wurde auf dem Friedhof in Wien-Mauer begraben.


Werke:

Die Vorschriften über die Vermögensabgabe und die Vermögenszuwachsabgabe, Gemeinsam mit Josef Stangelberger (Nc) und Othmar Penz (1948).
Die Stempel- und Rechtsgebühren auf Grund des Gebührengesetzes 1946, der Gebührennovellen und der sonstigen einschlägigen Vorschriften (1953).
Das Gebührengesetz 1957 (1958).

Quellen und Literatur:

Biographisches Handbuch der österreichischen Parlamentarier 1918–1993. Hg. von der Parlamentsdirektion. Wien 1993, S. 329.