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Univ.-Prof. Dr. Godehard Josef Ebers

Univ.-Prof. Dr. Godehard Josef Ebers

Urverbindung: Winfridia (Breslau) zu Münster (10.04.1901)

Bandverbindungen: Sal, AIn, ArM, Asg, Eck, Rap, Rl, Sx

Geboren: 22.09.1880, Salzwedel (Altmark, Sachsen-Anhalt)
Gestorben: 18.05.1958, Innsbruck-Igls
Universitätsprofessor (Öffentliches Recht), Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Politische Haft: 1938 Polizeigefängnis Innsbruck

Lebenslauf:

Ebers wurde als Sohn des späteren Breslauer Diözesanbaumeisters Joseph Ebers geboren. Die Familie, ursprünglich Goldschmiede aus Hildesheim und dort bereits um das Jahr 1000 nachweisbar, zog anläßlich der Bestellung des Vaters 1883 nach Breslau. Dort absolvierte Ebers gemäß des preußischen Schuljahres zu Ostern 1901 das St.-Matthias-Gymnasium und begann im Sommersemester 1901 das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der von Kaiser Leopold I. gegründeten Universität Breslau (Dr. iur. 1906), wo er der Winfridia beitrat (Couleurname Welf). Daneben studierte er auch Theologie und Philosophie. Er engagierte sich im CV und war einer der Gründungsburschen der Salia in Breslau, einer Tochterverbindung der Winfridia.

Ebers schlug die wissenschaftliche Laufbahn ein und habilitierte sich bereits am 16. Juni 1908 in Breslau mit einer Arbeit über den Staatenbund für Öffentliches Recht. Schon am 13. Oktober 1910 wurde er zum außerordentlichen Professor fpr Kirchen-, Verwaltungs- und Völkerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ernannt. Hier hatte er engen Kontakt zum örtlichen CV und wurde Bandphilister der Saxonia und Arminia Münster. 1814/15 leistete er als Vizefeldwebel Garnisonsdienst.

Nach dem Ersten Weltkrieg erhielt Ebers Anfang 1919 einen Ruf an die gerade wiederbegründete Universität Köln und wurde zum ordentlichen Professor für Staats-, Verwaltungs-, Völker- und Kirchenrecht sowie Staatslehre ernannt und war am Aufbau der dortigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät beteiligt, deren Dekan er in den Studienjahren 1923/24 und 1930/31 war. Er leitete das Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte und war Direktor des Instituts für Völkerrecht und Internationales Recht.

Für das Studienjahr 1932/33 wurde Ebers zum Rektor gewählt. Bei seiner Antrittsrede sprach er sich zwar für eine Erneuerung der Weimarer Verfassung aus, warnte aber vor einer totalen Abkehr der Verfassung. Im ersten Halbjahr seines Rektorats versuchte er, verschiedene nationalsozialistische Aktionen zu verhindern. Nach der Machtübernahme der Nazis stellte er sich gegen die Gleichschaltung der Hochschulen und weigerte sich, als Rektor zurückzutreten. Daher wurde ein neuer gewählt, doch Ebers blieb vorerst noch Prorektor. Er weigerte sich in der Folge, die Hakenkreuzfahne zu grüßen. Schließlich wurde er wegen „Fortfall des Lehrstuhls“ 1935 emeritiert.

1936 emigrierte Ebers nach Österreich und wurde am 30. Oktober 1936 zum außerordentlichen Universitätsprofessor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, wobei er von dem dortigen Rechtshistoriker Ferdinand Kogler gefördert wurde. Am 30. September 1937 erfolgte seine Ernennung zum ordentlichen Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, wodurch er österreichischer Staatsbürger wurde und aus dem deutschen Staatsverband ausschied.

In dieser Zeit meldete sich Ebers bei der Austria Innsbruck, erhielt deren Band bereits am 9. Dezember 1936 (Weihnachtskommers) und wurde dort aufgrund der Gleichschaltung bzw. schleichenden Auflösung des CV in Nazi-Deutschland als Urmitglied bei der Austria Innsbruck mit dem Rezeptionsdatum der Winfridia geführt. Dies wird bis zum ÖCV-Gesamtverzeichnis 1954 dokumentiert. Nach dem Krieg reklamierte die Winfridia wieder seine Urmitgliedschaft, wie im Gesamtverzeichnis des eutschen CV 1955 – das erste nach dem Krieg – ebenfalls dokumentiert wird.

Da die Führung Ebers als Urmitglied der Austria Innsbruck vor 1938 aufgrund der politischen Ereignisse bzw. durch äußeren Druck verursacht wurde, dessen Grund aber nach 1945 entfallen ist, lebte der ursprüngliche Zustand der Urmitgliedschaft wieder auf. Nach dem Salzburger Verbändeabkommen von 1951 bzw. 1957 zwischen CV und ÖCV ist in beiden Verbänden auch nur eine Urmitgliedschaft möglich. Ähnliche Fäll bezüglich der Austria Innsbruck sind des Otto Färber (ChT) und des Franz Virnich (R-F) (siehe deren Biographien).

Nach dem Anschluß im März 1938 wurde Ebers für fünf Wochen inhaftiert und im Mai mit geringen Pensionsbezügen entlassen. Ihm wurden ein politisch-konfessionelle Einstellung, seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus sowie seine Befürwortung einer Habsburger-Restauration vorgeworfen. Er geriet nicht zuletzt wegen seiner Emigration ins Visier der Nazis. Er lebte daraufhin zurückgezogen in seinem Haus in Igls und arbeitete wissenschaftlich. Er war aber häufigen Hausdurchsuchungen und Repressalien durch die Nazi-Behörden ausgesetzt.

Nach dem Krieg wurde Ebers als Universitätsprofessor in Innsbruck rehabilitiert und war im Studienjahr 1947/48 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Von 1946 bis Ende 1950 war er Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Sein Nachfolger in beiden Positionen wurde Walter Antoniolli (Nc), der seit 1948 außerordentlicher Universitätsprofessor für Öffentliches Recht in Innsbruck war. Daneben war Ebers noch als Anwalt am kirchlichen Gericht der Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch tätig.

Ebers war ein katholisch geprägter Staatsrechtslehrer, der für das christliche Naturrecht eintrat. Darin inkludiert war die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als Basis von Recht, Staat und Völkergemeinschaft. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeiten lagen im Kirchenrecht – hier erregte er bereits mit seiner kirchenrechtlichen Dissertation über das Devolutionsrecht, die sogar einen Preis erhielt, Aufsehen – , im Staatskirchenrecht, der Staatslehre und im Völkerrecht. Er hinterließ ein umfangreiches Oeuvre. Ein auf drei Bände konzipiertes Werk „Das Recht des Codex iuris canonici“ sowie ein „Österreichisches Staatskirchenrecht“ hatte er nur handschriftlich hinterlassen.

Werke:

(Auswahl)
Das Devolutionsrecht nach vornehmlich katholischem Recht (Jur. Diss. 1906).
Die Lehre vom Staatenbund (1910).
Italien und das Garantiegesetz (1915).
Der Krieg und das Völkerrecht (1915).
Wahl, Ordination und Krönung des Papstes (1916).
Das Völkerrecht. Beiträge zum Wiederaufbau der Rechts- und Friedensordnung der Völker. Im Auftrag der Kommission für christliches Völkerrecht herausgegeben (1918).
Die neue deutsche Reichsverfassung (1920).
Katholische Staatslehre und volksdeutsche Politik. Beiträge zur Gestaltung von Staat und Volk und Völkergemeinschaft. Im Auftrag des Görresrings herausgegeben (1929).
Staat und Kirche im neuen Deutschland (1930).
Grundriß des katholischen Kirchenrechts (1950).
Sammlung kirchlicher Erlässe und Verordnungen für die Apostolische Administratur Innsbruck-Feldkirch. In amtlichen Auftrag herausgegeben (1952).

Quellen und Literatur:

Academia 23 (1910/11), S. 248; 31 (1918/19), S. 333; 43 (1930/31), S. 105.
Austrier-Blätter Nr. 27, 1958, S. 398–400.
Farbe tragen, Farbe bekennen 1938–45. Katholisch Korporierte in Widerstand und Verfolgung. Hg. von Herbert Fritz und Peter Krause (Rt-D). Wien 2. wesentlich verb. Aufl. 2013, S. 269.
http://rektorenportraits.uni-koeln.de/rektoren/godehard_ebers/ (abgerufen am 07.07.2022)