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Univ.-Prof. Präs. a.D. Dr. Walter Antoniolli

Univ.-Prof. Präs. a.D. Dr. Walter Antoniolli

Urverbindung: Norica (02.07.1926)

Geboren: 30.12.1907, Mistelbach (Niederösterreich)
Gestorben: 23.05.2006, St. Pölten
Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Universitätsprofessor (Öffentliches Recht)

Lebenslauf:

Antoniolli wurde als Sohn eines Bahnbeamten geboren. (Der in manchen Veröffentlichungen genannte Geburtsort Innsbruck ist unrichtig.) Das Gymnasium besuchte er zuerst in Korneuburg und dann in St. Pölten. Dort trat er 1924 der katholischen Pennalie Nibelungia (später im MKV) bei. Nach der Matura im Jahr 1926 begann er das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Dr. iur. 1932), wo er der Norica beitrat (Couleurname Dietrich). Sein Leibbursch war Leopold Figl (Nc). Einer seiner Leibfüchse war Gustav Kaniak (ehemals Nc), später ein bekannter Jurist und Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof. Antoniolli bekleidete in der Norica keine Hochchargen.

Nach der Gerichtspraxis und einer kurzen Tätigkeit in der Wirtschaft wurde Antoniolli am 5. März 1934 Beamter im Magistrat von St. Pölten und war der Magistratsdirektion zugeteilt. Während des „Ständestaates“ war dort Heinrich Raab (Nc), Bruder von Julius Raab (Nc), Bürgermeister. Nach dem Anschluß im März 1938 wurde Antoniolli aus dem Magistratsdienst entlassen und war dann Lehrer für allgemeine Staats- und Verwaltungskunde an der Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschule St. Pölten. 1943 wurde er zur Deutschen Wehrmacht eingezogen.

Nach dem Krieg war Antoniolli vorerst weiterhin Beamter beim Magistrat der Stadt St. Pölten, wurde aber am 1. August 1946 Präsidialsekretär am Verfassungsgerichtshof. Mit 1. Januar 1947 holte ihn Figl in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts. Nachdem sich Antoniolli im Juli 1947 an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für Öffentliches Recht habilitiert hatte, wurde er am 31. März 1948 zum außerordentlichen Universitätsprofessor für Verwaltungsrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck ernannt. 1949 wurde seine Lehrbefugnis auf Verwaltungslehre, österreichisches Verwaltungsrecht, Allgemeine Staatslehre und österreichisches Verfassungsrecht erweitert.

Bereits mit 1. Januar 1951 wurde Antoniolli als Nachfolger von Godehard Josef Ebers (Wf) zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes berufen. Nachdem ihm bereits am 24. März 1953 der Titel eines ordentlichen Universitätsprofessors verliehen wurde, erfolgte mit 28. April 1954 seine Ernennung zum ordentlichen Universitätsprofessor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. In diesen Jahren entstand auch sein Standardwerk „Allgemeines Verwaltungsrecht“. Am 17. März 1956 wurde er als Nachfolger von Ludwig Adamovich sen. zum ordentlichen Universitätsprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien berufen. Diese Position bekleidete er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1973.

Am 23. März 1957 wurde Antoniolli zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes und am 12. Februar 1958 zu dessen Präsidenten ernannt, was er bis 1977 blieb. In den Jahren 1959 bis 1961 waren von den Repräsentanten der vier höchsten Verfassungsorgane Österreichs demnach drei – nämlich Bundeskanzler (Julius Raab), Nationalratspräsident (Leopold Figl) und eben der Verfassungsgerichtshofpräsident – sowohl Angehörige der Norica als auch der MKV-Verbindung Nibelungia St. Pölten, eine wohl einmalige Konstellation.

Antoniolli war in der Geschichte Österreichs der bislang am längsten (19 Jahre) amtierende Präsident des Verfassungsgerichtshofes. In dieser Position wie auch als akademischer Lehrer prägte er das österreichische Rechtswesen sowie die Rechtskultur in der zweiten Hälfte der Zeit der ÖVP-Kanzler sowie in der ersten Hälfte der Ära Bruno Kreiskys. Am Ende seiner Amtszeit war Antoniolli mit der Verfassungsklage gegen die Fristenlösung konfrontiert. Weil er mit Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes – insbesondere zum Universitätsorganisationsgesetz – nicht konform ging, trat er kurz vor Ende seiner offiziellen Amtszeit vorzeitig vom Präsidentenamt zurück.

Seine Persönlichkeit wird am besten aus einem Zitat der Gedenkrede von Georg Schmitz (Nc) auf dem Trauerkommers der Norica am 2. November 2006 charakterisiert: „Er vermittelte uns Grundbegriffe des Rechts, die er immer an Hand von Beispielen aus seiner eigenen Berufserfahrung anwendungsbezogen und dadurch anschaulich erläuterte. Gleichzeitig vermittelte er uns die Unabhängigkeit, Distanz und Sachlichkeit eines Höchstrichters, der über parteilichen Interessen und persönlichen Vorteilen steht. Trotz seiner Funktion als Verfassungsgerichtshofpräsident strahlte Antoniolli als Professor menschliche Qualität aus. Durch diese wissenschaftlichen und menschlichen Qualitäten erfreute er sich unter den Studenten einer Anerkennung, die über unsere weltanschaulich orientierte Gruppe weit hinausging.“

Antoniolli war seit dem 2. Juni 1964 ordentliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und das erste Urmitglied des CV, das die Position eines Verfassungsgerichtspräsidenten bekleidete. Er erlitt in seinem langen Leben schwere Schicksalsschläge. 1958 kamen seine beiden jüngeren Söhne durch einen Autounfall ums Leben, 1991 verlor er seinen ältesten Sohn ebenfalls bei einem Autounfall. Er starb hochbetagt und bis zuletzt geistig rege im 99. Lebensjahr.

Werke:

(Auswahl)
Allgemeines Verwaltungsrecht (1954).
Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes 1946-1959. Hg. gemeinsam mit Friedrich Koja (1963).

Quellen und Literatur:

Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsvizedirektor Heinz Hafner Am, Mitteilung 12. 3. 2020.
Verbindungsarchiv Norica. Schmitz, Georg (Nc): Rede zu Walter Antoniolli am Trauerkommers der Norica am 2. 11. 2008. Manuskript dankenswerterweise vom Autor zur Verfügung gestellt.
Allgemeines Verwaltungsrecht. Festgabe zum 70. Geburtstag für Walter Antoniolli. Hg. von Felix Ermacora. Wien 1979
Rechtswissenschaft und Politik. Die Freiheit des Menschen in der Ordnung des Rechts. Walter Antoniolli zum 90. Geburtstag. Hg. von Günther Winkler (Nc EM). Wien 1998
Korinek, Karl (F-B EM): Walter Antoniolli zum Gedenken, in: Juristische Blätter. 2008. Heft 8 (August) S. 513f.