Lebenslauf:
Schwendenwein wurde als Sohn des Klagenfurter Realschulprofessors Hugo Schwendenwein geboren, der aus Teschen (Österreichisch Schlesien) stammte, dann nach Kärnten zog und während des „Ständestaats“ von 1934 bis 1938 als Vertreter der Schulen Mitglied des Kärntner Landtags sowie Landesschulinspektor war. Nach dem Anschluß verlor der Vater aus politischen Gründen seine berufliche Stellung in Kärnten und ging mit der Familie nach Wien. Daher besuchte Schwendenwein dort die „Oberschule“ (Realgymnasium) und legte Mitte Februar 1944 die Matura ab. Ihm blieben der Reichsarbeitsdienst und die Deutsche Wehrmacht erspart, so daß er gleich danach mit dem Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien beginnen konnte. Nach dem Krieg wechselte er jedoch an die dortige Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (Dr. iur. 1948) und trat der Rudolfina bei (Couleurname Notker).
Nach Vollendung dieses Studiums trat Schwendenwein der Kongregation der Oblaten des hl. Franz von Sales (OSFS) bei und begann nach dem Noviziat das Studium der Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Eichstätt (nunmehr Katholische Universität), wo die Oblaten eine Niederlassung haben (abs. theol. 1954). Nach der Priesterweihe am 29. Juni 1954 war er im Rahmen der Kongregation in der Seelsorge eingesetzt, und zwar in Pfarren, die von den Oblaten betreut werden, so u. a. in Fockenfeld bei Konnersreuth (Kreis Tirschenreuth, Oberpfalz, Bayern). Aufgrund seiner Vorbildung wurde er 1961 zum Studium des Kirchenrechts an das Collegium de Urbe D. Thomae Aquinatis Sacrae Ordinis Praedicatorum, die nunmehrige Päpstliche Universität Thomas von Aquin, auch Angelicum genannt, in Rom geschickt (Dr. iur. can. 1964). Nach Abschluß dieses Studiums kehrte er nach Wien zurück, wo er wieder in der Pfarrseelsorge der Kongregation eingesetzt wurde (Pfarre Kaasgraben, Wien-Döbling) und sich auf die Habilitation vorbereiten konnte.
1969 verließ Schwendenwein in einem ordnungsgemäßen Verfahren die Kongregation der Oblaten des hl. Franz von Sales und wurde als Weltpriester in der Diözese Gurk-Klagenfurt inkardinert. Gleichzeitig wurde er mit 1. September 1969 Hochschulassistent zuerst am Institut für Pastoraltheologie und dann ab 1. Juni 1970 am Institut für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz. Mit 9. September 1969 wurde dort seine Habilitation im Fach Kirchenrecht angenommen. Nach dem Ausscheiden des Professors für Kirchenrecht, Hans Heimerl, übernahm Schwendenwein mit dem Wintersemester 1971/72 die gesamten Vorlesungen in diesem Fach und wurde mit 6. März 1973 zum ordentlichen Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Grazer Katholisch-Theologischen Fakultät ernannt. Von 1976 bis 1979 war er Dekan dieser Fakultät, 1995 wurde er emeritiert.
Schwendenwein prüfte ab 1973 für die Österreichische Bischofskonferenz die Entwürfe für den neuen Codex Iuris Canonici CIC und übernahm 1975 in Nachfolge des Wiener Kirchenrechtlers Alexander Dordett (Merc) den diesbezüglichen Kommissionsvorsitz. Er war daher in die Materie des neuen Kirchenrechts voll eingearbeitet, so daß er auf Anregung von Gerhard Hartmann (Baj) für den Verlag Styria das Standardwerk „Das neue Kirchenrecht“ herausbrachte. Aufgrund seiner Vorarbeiten und Vorkenntnisse konnte dieses Werk bereits kurz nach der Promulgation des neuen CIC (Pfingsten 1983) als erstes diesbezügliches Werk im deutschen Sprachraum erscheinen und hatte großen Erfolg. 1985 wurde er von Papst Johannes Paul II. zum Konsultor der Kommission für die Interpretation des CIC ernannt.
Neben dem allgemeinen Kirchenrecht spezialisierte sich Schwendenwein auch auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts. Ebenfalls auf Anregung von Gerhard Hartmann (Baj) erschien 1980 im Verlag Styria ein Kommentar zum Österreichischen Religionsunterrichtsrecht. 1992 folgte dann sein umfassendes Standardwerk zum Österreichischen Staatskirchenrecht. Bereits 1985 korrespondierendes Mitglied wurde er 1995 zum wirklichen Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften berufen. Der Papst ernannte ihn zum Apostolischen Protonotar (Prälat). Nach dem Rücktritt des Bischofs von Gurk-Klagenfurt, Josef Köstner (Rg EM), im Jahr 1981 war Schwendenwein als Nachfolger im Gespräch.
Schwendenwein bekam in Graz bald Kontakt zur dortigen Verbindung Traungau, die ihn zum Ehrenphilister ernannte. Die Bandverleihung fand am 29. Juni 1969 auf der Ruine Gösting bei Graz statt. Die Rede aus diesem Anlaß hielt Gerhard Hartmann (Baj). Schwendenwein war auch Ehrenphilister der MKV-Verbindungen Lonsperch Deutschlandsberg und Markomannia-Eppenstein Graz. In seinen letzten Lebensjahren war er altersbedingt eingeschränkt und wurde in Klagenfurt begraben. Sein Bruder war Walter Schwendenwein (Rd).
Werke:
(Auswahl)Franz von Sales in der Entwicklung neuer Formen des Ordenslebens (1966; kanonistische Dissertation).
Priesterbildung im Umbruch des Kirchenrechts. Die „Institutio Sacerdotalis“ in der vom II. Vatikanum geprägten Rechtslage (1970; Habilitationsschrift).
Religion in der Schule. Rechtsgrundlagen. Das österreichische Religionsunterrichtsrecht (1980).
Das neue Kirchenrecht. Gesamtdarstellung (1983, 2. verb. Aufl. 1984).
Österreichisches Staatskirchenrecht (1992).
Ius et iustitia. Kirchenrechtliche und staatskirchenrechtliche Aufsätze (1996).
Die katholische Kirche. Aufbau und rechtliche Organisation (2003).
Das österreichische Katechetenrecht. Religionsunterricht in der österreichischen Schule. Eine Handreichung für Religionslehrerinnen und -lehrer (2009).
Quellen und Literatur:
Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsvizedirektor Heinz Hafner Am, Mitteilung 11. 4. 2019).https://theol.uni-graz.at/de/neuigkeiten/detail/article/nachruf-auf-em-univ-prof-dr-dr-hugo-schwendenwein-1926-2019-1/
Recht im Dienste des Menschen. Eine Festgabe Hugo Schwendenwein zum 60, Geburtstag. Hg. von Klaus Lüdicke, Hans Paarhammer, Dieter A. Binder. Graz 1986. Die Biographie Schwendenweins verfaßte Walter G. Wieser (Rd).