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Univ.-Prof. Rektor Dr. Dr. Alexander Dordett

Univ.-Prof. Rektor Dr. Dr. Alexander Dordett

Urverbindung: Mercuria (02.04.1956)

Geboren: 21.09.1916, Tampere (schwed. Tammerfors, Finnland)
Gestorben: 08.08.1984, Kornbeuburg (Niederösterreich)
Universitätsprofessor (Kirchenrecht), Offizial des Metropolitan- und Diözesangerichts Wien, Weltpriester

Lebenslauf:

Dordetts Familie war baltendeutscher Herkunft. Er wurde zu einer Zeit geboren, als Finnland noch zum russischen Zarenreich gehörte. 1919 zog die Familie nach Tallin (Reval), der Hauptstadt der gerade gegründeten Republik Estland. Nach seiner Reifeprüfung im Jahr 1934 begann er mit dem Berufswunsch Priester das Studium an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck (abs. theol. 1939), wo er auch für kurze Zeit den Jesuiten beitrat. 1939 kehrte er nach Estland zurück, um dort den Wehrdienst zu leisten.

Estland erlebte damals eine wechselvolle Geschichte. Im Juni 1940 wurde es eine sowjetische Republik, gelangte aber ein Jahr später nach dem Beginn des Rußlandfeldzugs unter deutsche Verwaltung. In dieser Zeit wurde er am 10. Mai 1942, nachdem er die Jesuiten wieder verlassen hatte, für die Diözese Tallin zum Priester geweiht und war danach Kaplan in der Diasporapfarre Dorpat. Im Oktober 1944 wurde Estland wieder von der Sowjetunion besetzt. Bereits davor floh Dordett in die damalige „Ostmark“ und trat in den Dienst der Erzdiözese Wien. Dort wurde er zuerst als Pfarrverweser in Biedermannsdorf (Bezirk Mödling, Niederösterreich) eingesetzt.

Dordett beendete sein Doktoratsstudium an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien (Dr. theol. 1947). Daneben studierte er an der Wiener Akademie für Musik und Darstellende Kunst Orgel und verschaffte sich auch Kenntnisse im Orgelbau. Er strebte jedoch eine Weiterbildung im Fach Kirchenrecht an und studierte von 1948 bis 1951 an der Katholischen Universität Löwen (Leuven, Belgien) Kanonisches Recht (Dr. iur. can.). Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt nicht nur als Aushilfsseelsorger, sondern auch als Organist.

Nach seiner Rückkehr nach Wien wurde Dordett im dortigen Erzbischöflichen Ordinariat als Ehereferent und als Prosynodalrichter am Erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangericht eingesetzt. Zu dessen Vizeoffizial wurde er dann am 3. Februar 1953 ernannt. Dies geschah im Zuge eines personellen Revirements am Gericht nach dem Tod des Offizials Alois Illek (Rd), als der bisherige Vizeoffizial Franz Arnold (Nc) dessen Nachfolger wurde und Dordett auf diese Stelle aufrückte. Ende Mai 1954 habilitierte er sich für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien bei Arnold. 1961 wurde dann Dordett dessen Nachfolger als Offizial des Metropolitangerichts Wien, welches Amt er bis 1980 ausübte.

Am 6. März 1964 wurde Dordett als Nachfolger Arnolds zum ordentlichen Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien ernannt, deren Dekan er 1967/68 war. Im Studienjahr 1971/72 bekleidete er das Amt eines Rektors der Universität Wien. Mit Ende September 1981 ging er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand. Einer seiner Schüler ist Karl-Theodor Geringer (Nc), später Professor für Kirchenrecht an den Theologischen Fakultäten der Universitäten Passau und München.

Neben seiner Lehrtätigkeit war Dordett führendes Mitglied in der Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht und in der Österreichischen Theologenkommission. Er war auch Konsultor in der Reformkommission für das neue Kirchenrecht, dessen Promulgation er gerade noch erlebte. Besonders hervorzuheben war seine moderierende Tätigkeit bei der Wiener Diözesansynode (1969 bis 1971).

Dordett „war ein Mann von Geist, Esprit und oft hintergründigem Humor. Er war ein Mann der Kirche und ein Mann von Welt. Er war ein nüchtern urteilender Richter und ein begnadeter akademischer Lehrer. Er war ein ernster Forscher und ein Mann der fröhlichen Geselligkeit. Er war konservativ in seiner Grundsatztreue, liberal in seiner Toleranz, progressiv in seiner Offenheit und Aufgeschlossenheit, aber er war in keiner der üblichen Schubladen unterzubringen.“ (Karl-Theodor Geringer)

Dordett wurde im Zuge der Einführung des vereinfachten Aufnahmeverfahrens für Priester in den ÖCV von der Mercuria in den Status eines Urphilisters aufgenommen (Couleurname Gratian). Er hatte die Absicht, nach seiner Emeritierung in seine Heimat Estland zurückzukehren und hatte deshalb gebeten, ihn aus Sicherheitsgründen nicht mehr in den Gesamtverzeichnissen des ÖCV führen. Daher scheint er letztmalig im Gesamtverzeichnis des ÖCV im Jahr 1977 auf und fehlt in den Gesamtverzeichnissen der Jahre 1980 und 1983. Hingegen wird er im Totenverzeichnis der Festschrift 50 Jahre Mercuria angeführt.
Dordett starb krankheitsbedingt noch vor Erreichung des 70. Lebensjahres und wurde in Karnabrunn (Gemeinde Großrußbach, Bezirk Korneuburg, Niederösterreich) begraben.

Werke:

(Auswahl)
Die kirchliche Straf- und Zwangsgewalt bei Bellarmin und Suarez (1952).
Der geistliche Charakter der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Eine rechtshistorische Studie über die Bestrebungen der Antikurialisten zur Beschränkung der „iurisdictio coactiva“ (1954).
Die Ordnung zwischen Staat und Kirche. Ein historisch-systematische Grundriß (1958).
Kirchliche Ehegerichte in der Krise (1971).
Kirche zwischen Hierarchie und Demokratie (1974).
Eheschließung und Geisteskrankheit. Nach der Rechtsprechung der Sacra Romana Rota (1977).
Impotenz als Ehehindernis. Nach der Rechtsprechung der Sacra Romana Rota (1980).

Quellen und Literatur:

Foto: © Diözesanarchiv Wien
Diözesanarchiv Wien. Priesterdatenbank.
Convivium utriusque iuris. Alexander Dordett zum 60. Geburtstag. Hg. von Audomar
Scheuermann u. a. Wien 1976.
Geringer, Karl-Theodor (Nc): Alexander Dordett zum Gedenken, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 153 (1984), S. 445–446.
Emails von Nik Hutter (Merc), 17. 2. 2017, und Peter Swoboda (Merc), 19. 2. 2017.