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Geh. Reg.-Rat Univ.-Prof. Dr. Dr. Eduard Eichmann

Geh. Reg.-Rat Univ.-Prof. Dr. Dr. Eduard Eichmann

Urverbindung: Markomannia Würzburg (27.10.1888)

Bandverbindungen: Bd, Ae, GW, Va, Fd, Nm

Geboren: 14.02.1870, Hagenbach (Landkreis Germersheim, damals Bayern, nunmehr Rheinland-Pfalz)
Gestorben: 26.04.1946, München
Universitätsprofessor (Kirchenrecht), Weltpriester

Lebenslauf:

Eichmann wurde als Sohn eines Landwirts geboren und absolvierte 1888 das Gymnaisum in Speyer. Danach begann er mit dem Studium zuerst an der Philosophischen Fakultät der Universität Würzburg, wo er der Markomannia beitrat (Couleurname Aiga), wechselte aber dann an die dortige Theologischen Fakultät. Im Studienjahr 1890/91 war er an der damaligen Philosophisch-Theologischen Diözesanlehranstalt in Trier und 1891/92 an der in Straßburg (erst 1903 wurde an der dortigen Kaiser-Wilhelm-Universität eine Katholisch-Theologische Fakultät errichtet). In dieser Zeit war er bei der Badenia aktiv und ein Semester deren Senior. Ab Herbst 1892 war er wieder in Würzburg, wo er das Studium beendet hatte (abs. theol. 1895). Die Würzburger Fakultät war damals ein Zentrum der reformkatholischen Bewegung, zu deren Vertretern u. a. die dort lehrenden Herman Schell (Mm EM) und Albert Ehrhard (Mm und AW EM) zählten. Eichmann wurde von diesen beeinflußt.

Am 1. August 1895 wurde Eichmann in Würzburg für diese Diözese zum Priester geweiht, war anschließend Kaplan in Rottendorf bei Würzburg und Seelsorger im Julius-Spital in Würzburg. In der Folge schlug er die wissenschaftliche Laufbahn im Fach Kirchenrecht ein und wurde zu diesem Zweck 1898 zum Studium an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität München geschickt (abs. iur. 1901, Dr. iur. 1904), wo er bei der Aenania aktiv war. Zwischen 1901 und 1905 war er wieder in der Seelsorge eingesetzt.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1905 wurde Eichmann zum außerordentlichen Professor für Kirchenrecht an die Theologische Fakultät der deutschen Karls-Universität in Prag berufen. Am 27. Januar 1909 erfolgte die Ernennung zum ordentlichen Professor. In diesem Jahr wurde er auch zum Dr. theol. an der Universität Freiburg/Br. promoviert. Im Studienjahr 1909/10 war er Dekan der Prager Theologischen Fakultät. 1913 erhielt er einen Ruf an die Theologische Fakultät der Universität Wien und wurde als Nachfolger von Rudolf von Scherer (Gu EM) mit 1. April 1913 zum ordentlichen Professor ernannt. Aufgrund seiner Professuren in Prag und Wien wurde er damit auch österreichischer Staatsbürger. Gleichzeitig mit ihm wurde auch Martin Grabmann (Ae EM) in Wien Professor für Christliche Philosophie.

Anläßlich seines Abschieds von Prag erhielt Eichmann das Band der Ferdinandea. In seiner Dankesrede fand er bemerkenswerte Worte: „Bei Ferdinandea fand ich das, was ein Kennzeichen aller älteren CV-Verbindungen ist, nämlich die Tradition, welches ihnen das sichere, ruhige Auftreten gibt. […] Unsere katholischen Verbindungen haben das gleiche Schicksal wie die theologischen Fakultäten. Beiden wird die Existenzberechtigung abgesprochen. […] Ich erinnere mich stets eines Wortes, das ein CV-Philister auf einem Kommers der Markomannia sprach: ‚Die katholischen Verbindungen sollen sich nicht beunruhigen, daß man ihnen die Existenzberechtigung abspricht. Das ist nicht tragisch; die Hauptsache ist, daß man eben existiert.‘ In der Tatsache, daß wir sind, so kraftvoll wachsen und uns so vermehren, ist schon unsere Existenzberechtigung, unsere geschichtliche Notwendigkeit geboren.“

Mit 1. April 1918 wurde Eichmann zum ordentlichen Professor für Kirchenrecht an die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität München berufen. Sein Nachfolger in Wien wurde Konstantin Philipp Prinz zu Hohenlohe-Schillingsfürst (Kb EM). Im Studienjahr 1929/30 war er deren Rektor. Zur selben Zeit ging auch Grabmann nach München. Mit 31. März 1936 wurde Eichmann emeritiert. Nach dem Krieg übernahm er wieder für kurze Zeit bis zu seinem Tod die Lehrstuhlvertretung. Er gilt als Begründer der Münchener kanonistischen Schule. Sein Nachfolger dort wurde sein Schüler Klaus Mörsdorf (R-F).

Eichmanns hauptsächlich rechtshistorische Forschungen bezogen sich auf das Verhältnis von Staat und Kirche im Mittelalter. In diesem Zusammenhang ist vor allem seine umfangreiche Studie über die Kaiserkrönung im frühen Mittelalter zu nennen, die er als sein Lebenswerk bezeichnete. Ab 1923 gab er ein dreibändiges Lehrbuch des Kirchenrechts heraus, das dann bei folgenden Auflagen sein Schüler Mörsdorf fortsetzte.

Eichmann war trotz seiner Stellung als Priester und Professor ein engagierter CVer. Als Student war er aktiv bei drei Verbindungen (Markomannia, Badenia und Aenania). 1905 wurde er Bandphilister h. c. bei der Gothia Würzburg, der Normannia Karlsruhe und in seiner Prager Zeit bei der Vandalia und der Ferdinandea. Daß er in Wien kein Band bekommen hat, mag vielleicht am Umstand gelegen haben. daß durch den Ersten Weltkrieg der Verbindungsbetrieb stark eingeschränkt war.

Werke:

(Auswahl)
Historisch-dogmatische Darstellung des recursus ad abusu nach bayerischem Recht (Jur. Diss. 1904).
Eherechtsreform in Österreich (1906).
Acht und Bann im Reichsrecht des Mittelalters (Theol. Diss. 1909).
Die kirchlichen Verhältnisse in Österreich (1917).
Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris canonici für Studierende. 3 Bände (ab 1923)
Die Kaiserkrönung im Mittelalter. Ein Beitrag zur Geistesgeschichte des Mittelalters, mit besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Rechts, der Liturgie und der Kirchenpolitik. 2 Bände (1940).


Quellen und Literatur:

Academia 22 (1909/10), S. 112, 26 (1913/14), S. 37, 42 (1929/30), S. 130, 43 (1930/31), S. 205, und 47 (1934/35), S. 253f,
Mörsdorf, Klaus (R-F): Eduard Eichmann, in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 383 (Onlinefassung)
Festschrift Eduard Eichmann zum 70. Geburtstag (1940).