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MinR Dipl.-Ing. Dr. Franz Neumer

MinR Dipl.-Ing. Dr. Franz Neumer

Urverbindung: Ferdinandea (Prag) zu Heidelberg (12.10.1927)

Bandverbindungen: Baj

Geboren: 20.11.1901, Aussig an der Elbe (Nordböhmen; nunmehr Ústí nad Labem, Tschechien)
Gestorben: 07.12.1977, Wien
Aus dem (Ö)CV ausgeschieden, Ministerialrat, Spion
Politische Haft: 1945/46 Arbeitslager Prag

Lebenslauf:

AUSBILDUNG UND BERUFLICHE LAUFBAHN BIS 1945

Neumer absolvierte 1919 in Prag das Realgymnasium und begann nach der Matura zuerst das Studium an der Bergakademie (Montanistische Hochschule) in Freiberg in Sachsen (Dipl. Ing. mont. Ende 1923), das ja nicht weit von seinem Geburtsort Aussig entfernt liegt. Seit Anfang 1924 war er in verschiedenen Kohlebergwerken Nordwestböhmens und Rumäniens als Schußmeister, Grubensteiger und Schichtingenieur tätig. Da das Freiberger Diplom in der Tschechoslowakei nicht anerkannt wurde, begann er zusätzlich das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der deutschen Karl-Ferdinands-Universität Prag (Dr. iur. 1932), wo er der Ferdinandea beitrat. Während dieser Zeit war er kaufmännischer Angestellter einer Prager Firma.

Nach dem Abschluß des Studiums trat Neumer 1932 in die Concordia Versicherungs AG in Brünn ein und war dort Leiter der Rechtsabteilung. Anfang Oktober 1937 wechselte er zur Sekuritas Versicherungs AG Brünn, wo er Leiter der Außenorganisation war. Anfang November 1938 ging er zur Ersten Allgemeinen Versicherungs AG nach Troppau (nunmehr Opava), wo er ebenfalls Leiter der Außenorganisation war.

Mit Jahresbeginn 1940 wechselte er zur „Prager Eisenindustriegesellschaft“ mit dem Hauptwerk in Kladno, das dem österreichischen Industriellen Karl Wittgenstein, dem Vater des Philosophen Ludwig Wittgenstein, gehörte. Nach der deutschen Besetzung der Rest-Tschechei im März 1939 wurde dieses Werk „arisiert“ und dem Konzern der Hermann-Göring-Werke einverleibt. Dort war er Leiter der Wirtschaftsabteilung.

NACH 1945 IN WIEN

Nach dem Rückzug der Deutschen Wehrmacht aus Prag wurden Neumer und seine Ehefrau als Deutsche am 6. Mai 1945 in einem Lager interniert, wo sie bis September 1945 bleiben mußten. Neumer war danach bei der Prager Export-Import-Firma Stanek als Fremdsprachenkorrespondent tätig, seiner Ehefrau gelang es, bei einem englischen Verbindungsoffizier in Prag und späteren Attaché als Haushaltshilfe unterzukommen. Dieser half dem Ehepaar Neumer, nach Österreich auszureisen. Nachdem im Mai 1946 dem Ehepaar die österreichische Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, konnte es Ende Oktober 1946 nach Wien ausreisen. Vergleichsweise ungewöhnlich war, daß es auf zwei Lastwagen ihr gesamtes Hab und Gut mitnehmen konnte. Die allermeisten Sudetendeutschen mußte nach dem Krieg ihre Heimat unter entwürdigenden und zum Teil verbrecherischen Umständen verlassen.

Neumer fand in Österreich, nicht zuletzt aufgrund seiner Fächerkombination, rasch eine Anstellung bei der Obersten Bergbehörde des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau. Es ist durchaus denkbar, daß dabei seine CV-Mitgliedschaft förderlich gewesen ist. Bereits ab 5. November 1946 war er dort Vertragsbediensteter. Noch als solcher wurde er mit 19. Mai 1948 Leiter der Abteilung 3. Diese war damals u. a. zuständig für „Bergwirtschaftliche Angelegenheiten mit der Ausnahme jener der Kohle, soziale Betreuung der Bergarbeiterschaft, eisen- und metallschaffende Industrie“. Das waren in der Wiederaufbauphase Österreichs wichtige Agenden. Am 3. März 1949 wurde er „unter Nachsicht des mangelnden Anstellungserfordernisses der fünfjährigen Dienstzeit im bergbehördlichen Dienst“ zum Sektionsrat ernannt und damit pragmatisierter Beamter. Leiter der Obersten Bergbehörde war damals und dann bis zum Ausscheiden Neumers Hans Kern (GlL), zuletzt als Sektionschef.

Am 29. Oktober 1951 wurde Neumer Leiter der Abteilung 4 der Obersten Bergbehörde. Diese war zuletzt, d. h. bei seiner Pensionierung, u. a. zuständig für: „Angelegenheiten der Versorgung der österreichischen Wirtschaft mit festen mineralischen Brennstoffen [i. e. vor allem Kohle] und Erfassung des Bedarfs; Vertretung bei den Kohle- und Gaskomitees der internationalen Organisationen; Angelegenheiten der Energiekoordinierung; Mitwirkung bei der Ein- und Ausfuhr und Beratung bei der Preisgestaltung fester mineralischer Brennstoffe; Kohlenwirtschaftliches Berichtswesen; Bergbaustatistik und bergbauliches Berichtswesen.“

Mit 1. Juli 1953 wurde Neumer zum Ministerialrat befördert. An und für sich hätte er nach Vollendung seines 65. Lebensjahres mit 31. Dezember 1966 in Pension gehen sollen, doch mit Ministerratsbeschluß vom 13. Dezember 1966 wurde der Übertritt in den Ruhestand bis 31. Dezember 1967 aufgeschoben. Mit 21. Dezember 1966 wurde ihm das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Seine Auszeichnungen mußte er jedoch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zurückgeben.

Es braucht wohl nicht viel Phantasie, um zu erkennen, daß Neumer an einer entscheidenden Schaltstelle für die Energieversorgung der österreichischen Wirtschaft saß. In dieser Position hatte er u. a. einen genauen Überblick über die Lagerstätten fossiler Brennstoffe in Österreich und deren tatsächlicher Bedeutung. Darüber hinaus hatte er als langjähriger Abteilungsleiter auch Einblick über die übrigen Agenden der Obersten Bergbehörde und die österreichische Energiewirtschaft. Die Kohle war damals für die Elektrizitätswirtschaft wesentlich bedeutsamer als heute.

Als Neumer im November 1946 in den österreichischen Bundesdienst eintrat, war Eduard Chaloupka (Baj) zu dieser Zeit noch Ministerialrat in der Personal-Sektion des Bundeskanzleramtes. Ob dieser mit der Personalie Neumer befaßt war, läßt sich zwar nicht beweisen, ist aber sehr wahrscheinlich. Tatsache ist, daß beide bald in einen näheren bzw. engeren Kontakt gekommen sind, der dann 1950 zur Bandverleihung der Bajuavria (Bandphilister h. c.) an Neumer führte.

DIE ENTLARVUNG NEUMERS ALS SPION

Im Gefolge der Niederschlagung des sog. „Prager Frühlings“ am 21. August 1968 lief der als Presseattaché an der Wiener Gesandtschaft getarnte tschechische Geheimdienstoffizier Ladislav Bittman in den Westen (Bundesrepublik Deutschland) über. Dieser gab die Namen eine ganze Reihe von Spionen des Ostens bzw. der Tschechoslowakei preis, Darunter befanden sich auch solche in Österreich, was ab November 1968 zu Verhaftungen führte. Unter diesen Spionen befand sich Hermann Rauscher, der einer der tschechischen Hauptagenten war. Er konnte sich allerdings noch im Oktober rechtszeitig in die Tschechoslowakei absetzen. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei ihm wurde belastendes Material über Neumer (sein Deckname war „Raoul“) gefunden, wonach er Informationen an den tschechoslowakischen Geheimdienst bzw. seinem „Führungsoffizier“ Rauscher geliefert haben soll. Daraufhin begann die österreichische Staatspolizei, ab Januar 1969 gegen Neumer zu ermitteln, und observierte ihn.

Nachdem genügend belastendes Material vorhanden war, wurde dieses der Staatsanwaltschaft übergeben, die daraufhin einen Haftbefehl nach § 17 des damaligen Staatschutzgesetzes bzw. § 101 des damaligen StG sowie eine Hausdurchsuchung veranlaßte. Der Vollzug dieser fand am Mittwoch, dem 19. März 1969 („Josefitag“), in der Früh statt.

Neumer wurde vorgeworfen, er hätte seit 1959 laufend das gesamtösterreichische Energiekonzept, d. h. die Stufen der Stromversorgung und des Energieplanes, den Stand der Erdöl-, Erdgas- und Kohlenbergbaugewinnung, verraten. Das Wissen um diese Dinge sei für die österreichische Landesverteidigung und den Zivilschutz von großer Bedeutung. Weiter wurde ihm vorgeworfen, er hätte ihm zugängliche oder mitbekommene geheime Informationen gesammelt und weitergegeben.

Neumer wurde verdächtigt, dieses Material bei seinen verschiedenen Reisen in die Staaten des Warschauer Paktes übermittelt und dafür eine entsprechende Bezahlung bekommen zu haben. Seiner Aussage nach hätte er ab ungefähr 1960 monatlich 3000 öS erhalten, insgesamt sei es um einen Betrag von ca. öS 200.000 gegangen. Nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex 1966 (1966 = 100) hätte der Wert dieser Summe im Juni 2016 (Indexwert 508,5) ca. 75.000 € betragen.

Die österreichische Boulvardpresse berichtete natürlich mit Schlagzeilen über diese Verhaftung („Der Spion, der aus der Kohle kam“), auch ausländische Medien griffen diesen Fall auf. Während der Untersuchungshaft berichteten die Zeitungen in Abständen über neue Ermittlungsergebnisse.

So sagte die in Wien verhaftete Ehefrau des sich im Oktober 1968 nach Prag abgesetzten Hermann Rauscher aus, Neumer sei bereits 1946 vor seiner Ausreise von Prag von Rauscher als Agent angeworben und nach Österreich eingeschleust worden (als „Schläfer“ würde man heute sagen). Seine Zusage hätte zur Folge gehabt, daß er – für damals eher ungewöhnlich – sein ganzes Hab und Gut mitnehmen konnte. Neumer hingegen blieb bei seiner Aussage, erst in Wien mit Rauscher in Kontakt gekommen zu sein.

Neumer führte in seinem Geständnis an, er hätte 1956 bei einem Empfang einen Angehörigen der tschechoslowakischen Gesandtschaft in Wien kennengelernt. Diesem habe er erzählt, daß er 1946 zwar einen Großteil seiner Habe nach Wien mitnehmen konnte, nicht jedoch seinen Schmuck. Der Diplomat hatte nun 1958 Neumer den Schmuck zurückgebracht, jedoch als Gegenleistung „wirtschaftliche Informationen“ erbeten. Diese hätte er zuerst dem Diplomaten, dann aber dessen Kontaktmann Hermann Rauscher gegeben, zu dem er aus einer gewissen Naivität heraus in eine „nachrichtendienstliche Abhängigkeit“ geraten sei. In den Zeitungen wurde auch mehrmals berichtet, Neumer sei „süchtig nach Geld“ gewesen und hätte deswegen Informationen weitergegeben. Er hätte auch einen aufwendigen Lebensstil geführt.

Besonders heikel sollen Informationen über grenzüberschreitende Erdölfelder gewesen sein. Danach hätten die Tschechen durch die Technik der sog. Schrägbohrung unterhalb der Grenzlinie Erdölfelder auf österreichischem Boden anzapfen können. Thematisiert wurde auch der Umstand, daß Neumer privat in höchsten Beamtenkreisen verkehrte („er war auch ständiger Privatgast bei hochgestellten Beamten des Ballhausplatzes. […] Diese Quellen soll Neumer auch weidlich ausgenützt haben. […] Alle dort privat geführten Gespräche, die wichtige Vorgänge des Bundeskanzleramtes […] beinhalteten, sollen von ihm weitergegeben worden sein.“ („Kurier“, 25. 3. 1969).

Unschwer kann man daraus eine Anspielung an das enge freundschaftliche Verhältnis zwischen Chaloupka und Neumer erkennen, daß es nachweislich gegeben hat. In den Presseberichten tauchte der Name des damals schon vor fast zwei Jahren verstorbenen Chaloupka sowie der Umstand der CV-Mitgliedschaft Neumers interessanterweise nicht auf. Ende März wurde es in den Zeitungen um Neumer wieder etwas ruhiger. Das änderte sich wieder bei seinem Prozeß am 16. Mai 1969.

Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft stützte sich in der Hauptsache auf das Geständnis Neumers sowie auf andere Indizien. Daher wurde die Aussage der Ehefrau von Rauscher, Neumer sei bereits 1946 als Agent nach Österreich eingeschleust worden, nicht überprüft bzw. konnte nicht überprüft werden. Neumer betonte dazu, er sei von den Tschechen wegen seiner „antifaschistischen Tätigkeit zuvorkommend behandelt“ worden. Die Beweisaufnahme bzw. die Verhandlung brachte nichts zutage, was die Äußerung einer Einschleusung erhärtet hätte. Allerdings konnte auch nicht bewiesen werden, daß es nicht so gewesen ist.

Letztlich blieb diese Frage offen. Sie hätte auch keinen Einfluß auf das Urteil gehabt, denn mit der Weitergabe von Informationen war der Tatbestand erfüllt. Ob da ein Agent eingeschleust oder später angeworben wurde, ist rechtlich unerheblich. Auch wollte man damals – kurz nach der Niederschlagung des „Prager Frühlings“ – dieser Frage aus außenpolitischen Gründen offenbar nicht weiter nachgehen.

Der Verteidiger versuchte, den Wert der Informationen, die Neumer weitergegeben hatte, herunterzuspielen. Das meiste davon wäre in öffentlich zugänglichen Quellen wie Zeitungsberichten o. ä. zu eruieren gewesen. Dieser Einwurf fruchtete nichts, denn Neumer wurde gemäß §§ 101 bis 103 StG zu 18 Monaten schweren Kerkers verurteilt. § 103 sah einen Strafrahmen von einem bis fünf Jahren vor. Peter Michael Lingens, damals Gerichtsreporter des „Kurier“, schrieb: „Der schwer herzkranke Mann brach mehrmals – mehr oder weniger überzeugend – in Tränen aus.“

Da Neumer bereits in Pension war, hatte das Urteil keine Konsequenzen für eine berufliche Laufbahn mehr, jedoch wurde seine Pension gekürzt. Auch der Betrag von öS 200.000 – die Zahlungen des tschechoslowakischen Geheimdienstes an ihn – , der vorerst beschlagnahmt wurde, erhielt er groteskerweise zurück, denn sie waren eine „Bezahlung für eine Leistung“ – eine Lücke in der damaligen Strafprozeßordnung. Merkwürdig war auch, daß unmittelbar nach dem Prozeß, am 21. Mai, in seiner Wohnung eingebrochen wurde, was einen „nachrichtendienstlichen Zusammenhang“ vermuten läßt.

KONSEQUENZEN IM CV –

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Bei der Ferdinandea wurde Neumer mit Beschluß des Altherrenconvents vom 14. Juni 1969 entlassen. Das Verbindungsgericht der Bajuvaria hat am 21. März 1969, kurz nach der Verhaftung Neumers, dessen Mitgliedschaftsrechte vorläufig suspendiert. Am 15. April – also noch vor dem Gerichtsurteil – erfolgte der formale Ausschluß durch den BC der Bajuvaria (in perpetuum cum infamia). Diese Vorgangsweisen der beiden Verbindungen waren nicht nur die logische Konsequenz aus der Verurteilung, sondern die Spionage, insbesondere für ein kommunistisches Land, stellte auch eine grobe Verletzung des Prinzips patria dar.

Bei der Bajuvaria blieb ein gewisses Unbehagen bestehen, weil durch das Gerichtsverfahren nicht geklärt wurde bzw. geklärt werden konnte, ob Neumer bereits 1946 als Spion nach Österreich eingeschleust bzw. ob er auf das „Zielobjekt“ Eduard Chaloupka angesetzt wurde.

Die „Einschleusungsthese“ wurde von der Ehefrau Rauschers vorgebracht. Da sie damals ebenfalls verhaftet wurde, kann es sich dabei um ein Ablenkungsmanöver gehandelt haben, um Neumer in einem noch schlechteren Licht dastehen zu lassen. Doch ganz abwegig war diese These nicht, wenn man die vergleichsweise freundliche Haltung der Tschechen gegenüber Neumer sowie die Praxis östlicher Geheimdienste betrachtet. Prominentes Beispiel hierbei ist der Fall Guillaume/Brandt.

Auffallend ist auch die relativ rasche Beamtenkarriere Neumers. Ende 1946 trat er in den Bundesdienst, kam gleich in die Ministerialbürokratie und wurde ohne jegliche Vordienstzeiten im Öffentlichen Dienst spätestens nach etwas mehr als zwei Jahren Sektionsrat. Beim Gerichtsverfahren Neumers war die Hauptbeweisgrundlage dessen Geständnis, was aber letztlich nicht verifiziert werden konnte. Gewichtige Indizien sprechen dafür, daß er Informationen aus seinem unmittelbaren Tätigkeitsbereich (Oberste Bergbehörde) weitergeleitet hat. Welche aber genau das waren, blieb offen. Ebenso blieben im Graubereich die weitergeleiteten allgemeinen Informationen über politische Vorgänge bzw. über Politiker, Beamte etc.

Als Neumer Chaloupka als Beamten der Personalsektion des Bundeskanzleramtes möglicherweise kennengelernt hatte, war dieser als nachrichtendienstliches „Zielobjekt“ bereits von großem Interesse, denn er war zusätzlich bereits stellvertretender Leiter des Ministerratsdienstes (die Leitung hatte nominell der damalige Präsidialsektionschef Josef Sommer [S-B] inne). Chaloupka kannte dadurch Regierungsinterna und nahm auch an den Ministerratssitzungen teil. Als er 1955 Vorsitzender des Beirates bzw. der Verbandsführung des ÖCV wurde, hatte sich seine nachrichtendienstliche Bedeutung noch verstärkt.

Tatsache ist, daß sich von 1947 bis 1949 die Freundschaft Neumers zu Chaloupka derartig intensiviert hat, daß er 1950 das Band der Bajuvaria erhielt. Hat sich Neumer allgemein bei ihm „angedient“, oder tat er das bewußt als „Schläfer“? Ignoramus et ignorabimus. Die Frage bleibt (vorerst) unbeantwortet, womit auch ein gewisses Unbehagen zurückbleibt.

Neumer, dessen einziger Sohn im Zweiten Weltkrieg als vermißt gilt, wurde auf dem Wiener Zentralfriedhof begraben.

Quellen und Literatur:

Bayrisches Haupt-Staatsarchiv München, Bestand Sudetendeutsches Archiv, Depositum Ferdinandea.
Verbindungsarchiv Ferdinandea (Rudolf Geser).
Verbindungsarchiv Bajuvaria (Herbert Markwitz).
Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsvizedirektor Heinz Hafner Am, Mitteilung vom 6. 6. 2019.
Kurier, 22. und 25. 3. sowie 17. 5. 1969.
Die Presse, 9. 4. 2009.
Krammer, Otto (Baj): Geschichte der Katholischen Akademischen Verbindung Bajuvaria 1920 – 1980. Fünf Teile. Als Manuskript vervielfältigt (= Wiener Katholische Akademie – Miscellanea Dritte Reihe Nr. 24). Wien 1984, S. 617 und 898.