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Abg. z. NR BR a.D. HR Franz Gabriele

Abg. z. NR BR a.D. HR Franz Gabriele

Urverbindung: Franco-Bavaria (01.09.1946)

Geboren: 18.11.1903, Oberhollabrunn (Niederösterreich)
Gestorben: 16.09.1986, Hollabrunn (Niederösterreich)
Nationalratsabgeordneter, Mitglied des Bundesrates, Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Beamter

Lebenslauf:

Gabriele wurde als Sohn eines Maurergehilfen geboren und besuchte die Pflichtschule (Volks- und Bürgerschule) in Oberhollabrunn, wie Hollabrunn damals offiziell hieß, und anschließend die Technische gewerbliche Bundesanstalt, Fachrichtung Hochbau. Danach trat er in den Öffentlichen Dienst. Im Zuge des Anschlusses wurde er 1938 aus politischen Gründen gemaßregelt. Zwischen 1939 und 1945 machte er im Rahmen der Deutschen Wehrmacht den Zweiten Weltkrieg mit. Danach begann Gabriele das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, wo er der Franco-Bavaria beitrat (Couleurname Tacitus).

Gleichzeitig engagierte sich Gabriele ab 1945 bei der ÖVP bzw. beim ÖAAB sowie beim Aufbau der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Bereits 1949 wurde er bei dieser einer der beiden Vorsitzenden sowie 1951 Mitglied des Bundesvorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB). Beide Funktionen übte er bis 1965 aus. Sein unmittelbarer Nachfolger in diesen Funktionen war Alfred Gasperschitz (Nc), ein späterer Nachfolger Siegfried Dohr (Rg). Im ÖAAB bekleidete er die Funktion eines Obmanns der Bundessektion Öffentlicher Dienst. Von 1960 bis 1966 war er Mitglied des Landespräsidiums des Wiener ÖAAB und von 1950 bis 1965 Vizepräsident der Christlichen Internationalen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes. Darüber hinaus war er Mitglied des Hauptvorstandes der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten und Mitglied des Aufsichtsrates der Beamtenversicherung.

Diese politischen bzw. gewerkschaftlichen Funktionen zogen auch politische Ämter nach sich. Vom 10. Dezember 1954 bis zum 20. November 1962 war er vom Wiener Landtag entsandtes Mitglied des Bundesrates, wo er vom 20. Dezember 1961 bis zum Ausscheiden aus dem Bundesrates Obmann des Auswärtigen Ausschusses war, und vom 14. Dezember 1962 bis zum 31. März 1970 Nationalratsabgeordneter. Von 1960 bis 1963 sowie von 1966 bis 1970 war er als Delegierter des Bundesrates bzw. des Nationalrates Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates. Aufgrund seiner gewerkschaftlichen Stellung galt sein Hauptinteresse im Parlament den Fragen des Dienstrechts der öffentlich Bediensteten. So wirkte er z. B. an der Schaffung des Gehaltsgesetzes von 1956 mit.

Gabriele fehlt in den Gesamtverzeichnissen des ÖCV von 1954 bis 1973. Das kann zwei Ursachen gehabt haben. Zum einen kann das am nicht vollendeten Studium gelegen haben. Zum anderen auch an dem Umstand, daß er 1948 lediglich eine standesamtliche Ehe eingegangen ist, was wie bei einer Wiederheirat nach Scheidung ebenfalls zum Ausschluß von der Eucharistie führt. Damals wurden solche Fälle im ÖCV noch strenger gehandhabt. 1969 erfolgte dann eine kirchliche Trauung, so daß eine Wiederaufnahme möglich war. Gabriele erhielt den Berufstitel Hofrat verliehen.

Quellen und Literatur:

Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsvizedirektor Heinz Hafner Am, Mitteilung 11. 12. 2019.
Matriken der Pfarre St. Urich, Hollabrunn (Niederösterreich). Taufbuch, Zl. 1903/125.
Biographisches Handbuch der österreichischen Parlamentarier 1918–1993. Hg. von der Parlamentsdirektion. Wien 1993, S. 141.