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em. Univ.-Prof. Dr. lic. theol. Carl Holböck

em. Univ.-Prof. Dr. lic. theol. Carl Holböck

Ehrenmitgliedschaften: Rheno-Juvavia, Rupertina

Geboren: 03.07.1905, Schwanenstadt (Bezirk, Vöcklabruck, Oberösterreich)
Gestorben: 21.10.1984, Salzburg
Universitätsprofessor (Kirchenrecht)

Lebenslauf:

Holböck absolvierte zuerst die achtjährige Volksschule und besuchte anschließend das Bischöfliche Gymnasium Borromäum in Salzburg. Nach seiner Matura im Jahr 1927 begann er das Studium an der Theologischen Fakultät Salzburg (abs. theol. 1931) und wurde am 30. Juli 1930 zum Priester geweiht. Nach Abschluß seines Studiums war er in der Pfarrseelsorge in der Erzdiözese Salzburg tätig. 1937 wurde er zum Studium des Kirchenrechts an die Päpstliche Universität Gregoriana nach Rom geschickt (Lic. theol.; Dr. iur. can. 1941).

1941 kehrte Holböck zurück und lehrte Kirchenrecht zuerst an der Philosophisch-Theologischen Hauslehranstalt in Linz. 1945 supplierte er dieses Fach an der Theologischen Fakultät Salzburg und habilitierte sich dort im Jahr 1946. Mit 15. Oktober 1947 wurde er zum außerordentlichen und mit 30. November 1949 zum ordentlichen Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der selbständigen Katholisch-Theologischen Fakultät Salzburg ernannt. Zusätzlich war er noch Honorarprofessor dieses Faches an der Universität Innsbruck. In den Jahren 1950/51 und 1956/57 war er Dekan der Theologischen Fakultät.

Im Jahr 1962 wurde die Universität Salzburg wieder begründet. Neben der bereits bestehenden Theologischen Fakultät wurden auch je eine Rechts- und Staatswissenschaftliche sowie eine Philosophische Fakultät errichtet. Im Studienjahr 1962/63, dem ersten der Universität, war Holböck Dekan der Theologischen Fakultät, die vorerst noch die einzige war. Für das Studienjahr 1963/64 war er dann (der erste) geschäftsführende Rektor. Als 1964 die Philosophische Fakultät errichtet wurde, wurde jemand von dieser zum ersten Rektor gewählt. Im Studienjahr 1964/65 war Holböck nach dem damaligen Usus Prorektor.

1965 wurde die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät errichtet und Holböck an dieser mit 21. Oktober 1965 zum ordentlichen Universitätsprofessor für Kirchenrecht ernannt, womit er die Theologische Fakultät zwar formal verließ, jedoch dort weiterhin als Honorarprofessor dieses Fach lehrte. Gleichzeitig wurde er für das Studienjahr 1965/66 zum Rektor gewählt, wodurch er im folgenden Studienjahr 1966/67 neuerlich Prorektor war. Sein Nachfolger als Rektor war René Marcic (R-J EM). Im Studienjahr 1967/68 war Holböck Dekan der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät. Er wirkte also an entscheidender Stelle an der Wiedererrichtung der Salzburger Universität mit. Mit 30. September 1975 wurde er emeritiert.

Holböck war auch Advokat am päpstlichen Gerichtshof Sacra Romana Rota in Rom und veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Werke im Bereich Kirchenreicht (siehe untenstehende Liste). Er wurde zum Päpstlichen Hausprälaten ernannt und war auch Ehrenmitglied der Katholischen Landsmannschaft Austria Salzburg. Sein Bruder Ferdinand Holböck war ebenfalls Priester der Erzdiözese Salzburg und ordentlicher Universitätsprofessor für Dogmatik an der Salzburger Theologischen Fakultät.

Werke:

(Auswahl)
Handbuch des Kirchenrechts (1951).
Tractatus de iurisprudentia Sacrae Romanae Rotae (1957).
Die Vorarlberger Bistumsfrage (1963).
Die Entwicklung des Eheprozeßrechtes seit Promulgierung des Codex Iuris Canonici (1967).

Quellen und Literatur:

Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsvizedirektor Heinz Hafner Am, Mitteilung 11. 1. 2019).
Personalstand der Welt- und Ordensgeistlichkeit der Erzdiözese Salzburg für das Jahr 1962. Salzburg 1962, S. 68.