Lebenslauf:
Friedrich Heinrich Vering, so sein voller Name, besuchte das Gymnasium in Paderborn, wo er 1850 das Abitur ablegte. Danach begann er das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, das er an der Universität Heidelberg fortsetzte (dort Dr. iur. 1856). 1856 legte er in Koblenz auch das erste juristische Staatsexamen ab. 1857 habilitierte er sich in Heidelberg für Römisches Recht und Kirchenrecht und war dort Privatdozent.
Im Juli 1862 wurde Vering in Heidelberg zum außerordentlichen Professor ernannt. Im Herbst 1875 wurde er als ordentlicher Universitätsprofessor an die neu gegründete Franz-Josephs-Universität Czernowitz berufen. Als solcher wechselte er im Sommersemester 1879 auf die deutsche Karl-Ferdinands-Universität Prag. Diesen Lehrstuhl hatte er bis zu seinem Tod inne. Dort fand er Kontakt zur 1886 gegründeten Ferdinandea, die ihm die Ehrenmitgliedschaft verlieh.
Vering galt aufgrund seiner Lehrbücher als einer der führenden römischen Rechtshistoriker und Kanonisten des deutschen Sprachraums im 20. Jahrhundert. In seinen Büchern verteidigte er die Rechte der Kirche gegenüber Eingriffen weltlicher Fürsten. Sein Sohn war der gleichnamige Friedrich Vering jr. (ehemals Fd).
Werke:
Römisches Erbrecht in historischer und dogmatischer Entwicklung (1861).Geschichte und Pandekten des römischen und heutigen Privatrechts (5. Aufl. 1887).
Lehrbuch des katholischen, orientalischen und protestantischen Kirchenrechts mit besonderer Rücksicht auf Deutschland, Oesterreich und die Schweiz (3. Aufl. 1893).
Quellen und Literatur:
Kalde, Franz: Friedrich Heinrich Vering, in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon Band 12. Herzberg 1997, 1258f.Verbindungsarchiv Ferdinandea (Rudolf Geser).