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LA-Präs. Mag. Dr. Franz Junger

LA-Präs. Mag. Dr. Franz Junger

Urverbindung: Traungau (20.02.1929)

Geboren: 03.10.1906, Kastelruth (Bezirk Bozen, Tirol)
Gestorben: 30.12.1987, Graz
Landesamtsdirektor (Steiermark)
Politische Haft: 1938 vorübergehend inhaftiert

Lebenslauf:

Junger entstammte der Südtiroler Gemeinde Kastelruth, in der auch Oswald von Wolkenstein geboren wurde. 1927 legte er die Matura ab und absolvierte anschließend einen einjährigen Handelskurs (Abiturientenkurs). Danach begann er das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz (abs. iur. 1932; Dr. iur. 1933), wo er dem Traungau beitrat (Couleurname Laurin). 1930/31 studierte er in Bonn, wo er bei der dortigen Bavaria verkehrsaktiv war. Im Wintersemester 1931/32 war er Fuchsmajor und im Sommersemester 1933 Jubel-Senior (25. Stiftungsfest). 1934/35 absolvierte er seine Gerichtspraxis und trat mit 1. Februar 1935 in den Steiermärkischen Landesdienst.

Junger war zuerst der Bezirkshauptmannschaft Leoben zugeteilt und wurde Anfang 1936 in das Präsidium der Landesregierung versetzt. Nach dem Anschluß wurde er seines Dienstes enthoben und war vorübergehend inhaftiert. Mit 5. Oktober 1938 wurde er aus dem Landesdienst entlassen. In der Folge begann er das Studium der Pharmazie an der Philosophischen Fakultät der Universität Graz (Mr. pharm. 1940). Nach Abschluß des Studiums Ende 1940 war er als Apotheker tätig.

Junger wurde mit 1. Januar 1946 rehabilitiert und wieder in den Steiermärkischen Landesdienst aufgenommen. Mit 7. März 1946 wurde er mit der Leitung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz betraut bzw. dann zum Bezirkshauptmann ernannt und mit Wirkung vom 1. Februar 1954 zum wirkl. Hofrat befördert. In seiner fast zehnjährigen Tätigkeit dort hat er sich besondere Verdienste um den Wiederaufbau dieses Grenzbezirkes erworben. Insbesondere gelang es ihm, die Abwanderung durch gezielte Gewerbe- und Industriebetriebsansiedelungen zu stoppen.

Mit Beschluß vom 17. Januar 1956 wurde Junger zum Vorstand der Personalabteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bestellt. In seiner fast achtjährigen Tätigkeit in dieser Funktion konnte er den Personalmangel eindämmen und dienst- bzw. arbeitsrechtliche Reformen durchführen. Bereits am 20. Dezember 1961 wurde er zusätzlich zum Landesamtsdirektor-Stellvertreter ernannt. Schließlich hat die Bundesregierung am 4. Februar 1964 seiner Bestellung zum Landesamtsdirektor mit Wirkung vom 1. Januar 1964 zugestimmt. In der Steiermark wird diese Funktion Landesamtspräsident bezeichnet. In dieser Stellung oblag ihm nicht nur die Oberaufsicht der Landesamtsdirektion, sondern hat die „Automation“ für die gesamte Landesverwaltung, vor allem auf dem Gebiet des Rechnungswesens, eingeleitet, wie damals der zaghafte Beginn der Elektronischen Datenverarbeitung genannt wurde. Mit 31. Dezember 1971 trat er in den Ruhestand.

Quellen und Literatur:

Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsdirektor i. R. Heinz Hafner Am, Mitteilung 18. 8. 2022).
Verbindungsarchiv Traungau. Personalblatt (Klaus Heitzmann, 9. 7. 2022).