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Friedrich Graf Schönborn

Friedrich Graf Schönborn

Ehrenmitgliedschaften: Austria-Wien

Geboren: 11.09.1841, Prag
Gestorben: 21.12.1907, Wien
k. k. Justizminister, Statthalter von Mähren, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, erbliches Mitglied des Herrenhauses

Lebenslauf:

HERKUNFT UND AUSBILDUNG

Schönborn wurde als Sohn des Erwein Graf Schönborn (1812–1881), k. u. k. Kämmerers, erblichen Mitglieds des Herrenhauses, Fideikommißherrn auf Lukawitz, und der Christina Maria Josefa, Gräfin von Brühl, geboren und erhielt die Vornamen Friedrich Erwein Maria Carl Franz. Die Schönborns sind rheinischer Uradel aus dem Nassauischen und wurden im 13. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Ab 1701 regierten sie die reichsunmittelbare Herrschaft Wiesentheid in Unterfranken und gehören seitdem dem reichsständischen Adel an.

Schönborns Geburtsort wird in der neueren Literatur mit Dlaschkowitz (Dlažkovice), Bezirk Leitmeritz, Böhmen, angegeben. Im Gothaischen Hofkalender 1911, einem älteren Beleg, sowie im Österreichischen Biographischen Lexikon steht allerdings als Geburtsort Prag. Schönborn gehörte der jüngeren Linie der Grafen Schönborn an, dem sog. Böhmischen Fideikommiß. Sein jüngerer Bruder war der spätere Erzbischof von Prag, Franz Kardinal Graf Schönborn (1844–1899). Dieser Linie entstammt auch der Wiener Erzbischof Christoph Kardinal Schönborn (Rt-D EM).

Schönborn absolvierte das Gymnasium in Prag und studierte ab 1864 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Prag (Dr. iur. 1872). Den damaligen Vorstellungen über eine adelige Erziehung entsprechend unternahm er gleichzeitig ausgedehnte Reisen zur Weiterbildung (sog. „Kavalierstour“).

POLITISCHE LAUFBAHN

Aufgrund seiner katholisch-konservativen Einstellung engagierte sich Schönborn im katholisch-politischen Casino in Prag und im katholisch-politischen Verein für das Königreich Böhmen, deren Präsident er vor 1888 war. 1880 kandidierte er erfolglos für den Reichsrat, wurde aber im selben Jahr vom Abgeordnetenhaus in den Staatsgerichtshof gewählt (dieser war u. a. für die Behandlung von Ministeranklagen zuständig). Nach dem Tod seines Vaters wurde er am 16. Januar 1881 an dessen Stelle zum erblichen Mitglied des Herrenhauses des Reichsrates berufen.

Im selben Jahr wurde Schönborn am 6. November auch zum k. k. Statthalter für Mähren ernannt, welche Funktion er bis zum 11. Oktober 1888 (Ernennung zum Minister) ausübte. Hier bemühte er sich um den Ausgleich nationaler Spannungen, weswegen gegen ihn der Vorwurf erhoben wurde, er begünstige die Tschechen. Obwohl er Statthalter war, kandidierte er 1884 für die Mittelpartei bei den mährischen Landtagswahlen, wurde gewählt, nahm aber dann das Mandat nicht an.

Am 11. Oktober 1888 wurde Schönborn auf Vorschlag von k. k. Ministerpräsident Eduard Graf Taaffe von Kaiser Franz Joseph zum k. k. Justizminister ernannt. Er bekleidete dieses Amt bis zum Rücktritt der Regierung unter Ministerpräsident Alfred Fürst Windischgrätz am 19. Juni 1895. Da Schönborn keinen spezifischen juristischen Beruf ausgeübt hatte, stützte er sich auf fähige Mitarbeiter. In seiner Amtszeit kam es zur Reform der Zivilprozessordnung, der Jurisdiktionsnorm und der Exekutionsordnung. Wie bereits als Statthalter führte er sein Ministeramt in vermittelnder Weise.

Schönborn nahm 1890 an den deutsch-tschechischen Ausgleichkonferenzen teil, deren Ergebnis u. a. die „Schönborn’schen Sprachverordnungen“ in der Justiz waren. Ebenso war er gegen eine restriktive Auslegung des Pressegesetzes und war um Objektivität der Richterernennungen bemüht. Ebenso wandte er sich gegen den Antisemitismus.

DIE ZEIT NACH SEINER MINISTERTÄTIGKEIT

Nach dem Ausscheiden aus der Regierung wurde Schönborn Ende 1895 zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes bestellt, welches Amt er bis zu seinem Tode ausübte. Hier war er um die Unabhängigkeit des Gerichts bemüht und konnte Einflußversuche des Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand abwehren.

Schönborn war ein prononcierter Katholisch-Konservativer und gehörte zahlreichen einschlägigen Vereinigungen an, so u. a. der Anti-Duell-Bewegung, dem Prager Dombauverein und dem Katholischen Schulverein. In diesem Zusammenhang ist auch die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an ihn seitens der Austria Wien zu sehen.

Schönborn war mit Thersia Gräfin Czernin von und zu Chudenitz verheiratet, die Ehe blieb kinderlos. Er wurde 1881 zum k. k. Kämmerer und 1883 zum k. k. Geheimen Rat ernannt. 1886 erhielt er das Großkreuz des Franz-Josephs-Ordens, 1889 den Orden der Eisernen Krone I. Klasse und 1895 das Großkreuz des Leopolds-Ordens. Er wurde auf dem Friedhof Wien-Dornbach in einem Ehrengrab (1A/1) bestattet

Werke:

(Auswahl)
Böhmen und Mähren (1870).
Randglossen zum Entwurf eines neuen Strafgesetzes (1878).
Wirkungen der Neuschule (1881).

Quellen und Literatur:

Lehne, Friedrich: Friedrich Schönborn, in: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950, Band 11, Wien 1999, S. 57f.
Peter Urbanitsch in www.deutsche-biographie.defz115279 (NDB, ADB)