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Gen.-Dir. a.D. MinR i.R. Dr. Karl Cejka

Gen.-Dir. a.D. MinR i.R. Dr. Karl Cejka

Urverbindung: Alpenland (14.11.1936)

Geboren: 01.12.1917
Gestorben: 15.12.1978
Generaldirektor (Geschäftsführer) der Österreichischen Rundfunk GmbH, Ministerialrat (Finanzministerium)

Lebenslauf:

Cejka begann nach seiner Matura mit dem Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (abs. iur. 1940, Dr. iur. 1946), wo er der Alpenland beitrat. Noch während seines Studiums trat er im Mai 1940 in den Dienst der – inzwischen – deutschen Finanzverwaltung und wurde in der Folge zur Deutschen Wehrmacht eingezogen. Nach seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft wurde er im Mai 1946 in den Personalstand des damals kurzfristig existierenden Bundesministeriums für Volksernährung aufgenommen.

Im Mai 1949 wurde Cejka in das Finanzministerium versetzt, wo er für die Budgetangelegenheiten des Handelsministeriums sowie der Radio Verkehrs AG (RAVAG) zuständig war. Die RAVAG wurde 1924 als Radiosender gegründet und 1945 unter öffentliche Verwaltung gestellt. Erster Öffentlicher Verwalter war Siegmund Guggenberger (Kb). Da das Funkhaus im sowjetischen Sektor lag, errichteten die westlichen Alliierten eigene Radiosender, so z. B. die Amerikaner den Sender Rot-Weiß-Rot in Salzburg und Linz. Die Sowjets übten hingegen Einfluß auf Radio Wien aus, das als einziges von der RAVAG betrieben wurde.

Im Februar 1954 übernahm Alfons Übelhör (Nc) von Guggenberger als Öffentlicher Verwalter die Leitung der RAVAG. In diesem Jahr wurden auch die Sender der Alliierten der Öffentlichen Verwaltung übergeben, und die Zuständigkeit des Bundes für das Rundfunkwesen wurde gesetzlich festgelegt. Nachdem es im Jahr 1956 zu massiven finanziellen Problemen im Rundfunk kam, wurde dieser auf Initiative von Bundeskanzler Julius Raab (Nc) neu geordnet. Nach den für die ÖVP günstig ausgegangenen Nationalratswahlen in diesem Jahr kam die Zuständigkeit für den Rundfunk vom Verkehrsministerium zum Bundeskanzleramt.

Im September 1956 wechselte Cejka mit seiner Zuständigkeit für die RAVAG in das Bundeskanzleramt, wo er Stellvertreter des Radiobeirats wurde und dort für die Finanzen zuständig war. 1957 wurde die Österreichische Rundfunk (ORF) GmbH gegründet. Zum Geschäftsführer (Generaldirektor) wurde mit 1. Januar 1958 Cejka bestellt, Übelhör wurde Hörfunkdirektor. Mit der Rundfunkregelung des Jahres 1957 hielt der starre Proporz im ORF Einzug. Von den Spitzenfunktionen abwärts wurden die Positionen zwischen den beiden Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ aufgeteilt. Cejka hatte am Aufbau des ORF nach dem Ende der alliierten Besatzung wesentlichen Anteil und beendete mit 19. Dezember 1960 seine Tätigkeit als Geschäftsführer des ORF.

Cejka kehrte wieder ins Bundeskanzleramt zurück und wurde mit 1. Januar 1962 zum Ministerialrat ernannt. Im Oktober 1962 wechselte er wieder ins Finanzministerium, wo er im Rahmen der Kreditsektion (Sektion III) zuerst Leiter der Abteilung 15b und ab 1968 Leiter der Abteilung 15a war. In dieser Eigenschaft war er Mitglied des Aufsichtsrates der Brenner-Autobahn AG und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gleinalm-Autobahn AG.

Cejka starb im aktiven Dienst und wurde auf dem Hietzinger Friedhof beigesetzt (18/4/125).

Quellen und Literatur:

Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsvizedirektor Heinz Hafner Am, Mitteilung 24. 1. 2019).