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BR a.D. HR Herbert Weiß

BR a.D. HR Herbert Weiß

Urverbindung: Babenberg Graz (19.11.1948)

Geboren: 20.10.1927, Graz
Gestorben: 26.01.2007, Graz
Mitglied des Bundesrates, Amtsdirektor (Justizverwaltung)

Lebenslauf:

Weiß absolvierte nach der Volksschule das Realgymnasium in Graz. Nach der Matura im Jahr 1946 begann er das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, wo er der Babenberg beitrat (Couleurname Sam), bei der er im Sommersemester 1950 und in den Wintersemestern 1951/52 und 1953/54 Fuchsmajor war. Er mußte sich sein Studium selber verdienen, so daß er schon nach der Matura einer Beschäftigung nachging. Mit 1. September 1948 trat er als vorerst Vertragsbediensteter der Verwendungsgruppe B in den Justizdienst ein und legte 1952 die Rechtspflegerprüfung ab. Aus diesem Grund beendete er sein Studium nicht, wurde aber 1954 trotzdem philistriert.

Weiß war am Bezirksgericht für Zivilrechtsangelegenheiten Graz sowie am Oberlandesgericht Graz tätig. Dort wurde er 1964 Leiter der Personalabteilung für Richter und nichtrichterliche Bedienstete. Mit 1. Januar 1972 wurde er zum wirklichen Amtsrat und mit 1. Januar 1977 zum Amtsdirektor ernannt. 1981 erhielt er den Berufstitel Regierungsrat und anläßlich seiner Versetzung in den dauernden Ruhestand 1992 den Berufstitel Hofrat verliehen.

Weiß engagierte sich in der Personalvertretung bzw. in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Ab 1965 war er Mitglied des Landesvorstands der GÖD Steiermark sowie ab 1977 Vorsitzender des Landesvorstands (bis 1992). Von 1969 bis 1979 war er Vorsitzender der Landessektion Justiz der GÖD Steiermark. Von 1973 bis 1977 war er Vorsitzender Fraktion Christlicher Gewerkschafter der GÖD Steiermark und von 1973 bis 1993 Mitglied des Zentralvorstands der GÖD. Diese gewerkschaftlichen Funktionen führten auch zu solchen in der ÖVP bzw. im ÖAAB. So war er von 1978 bis 1993 Landesobmann-Stellvertreter des ÖAAB Steiermark und von 1984 bis 1993 ÖVP-Bezirksparteiobmann Graz-Jakomini.

Das gewerkschaftliche und parteipolitische Engagement führte auch zu einer politischen Funktion. Der Landtag der Steiermark wählte Weiß zum Mitglied des Bundesrates, dem er ununterbrochen vom 1. Juli 1985 bis 30. April 1993 angehörte. Dort war er Mitglied des Rechtsausschusses, und vom Bundesrat wurde er gemäß § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes in den Ständigen gemeinsamen Ausschuß gewählt, deren Vorsitzender er seit Mai 1989 war. Im Plenum des Bundesrates meldete er sich in der Hauptsache zu Themen der Justiz zu Wort.



Quellen und Literatur:

Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsdirektor i. R. Heinz Hafner Am, Mitteilung 15. 9. 2022).
Biographisches Handbuch der österreichischen Parlamentarier 1918–1993. Hg. von der Parlamentsdirektion. Wien 1993, S. 639. https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_01465/index.shtml (Abruf 15. 9. 2022).