ÖCV begrüßt Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz

ÖCV begrüßt Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
23.10.2021
Gerhard Labschütz
Artikel

Der ÖCV bekennt sich seit jeher zur „Förderung des Lebens“ und nicht zu einer „Förderung des Todes“. Der vorliegende Gesetzesentwurf zum Sterbeverfügungsgesetz und die Zusage zur umfassenden Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung sind aus Sicht des ÖCV ein notwendiger und menschlicher Kompromiss, um in Ausnahmefällen schwerkranken Menschen das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.

Die Aufhebung des Straftatbestands der Hilfeleistung zum Selbstmord durch den Verfassungsgerichtshof erforderte die Schaffung einer Neuregelung. Der ÖCV ist seither stets für ein sehr restriktives neues Gesetz eingetreten, Beihilfe zum Suizid sollte ausschließlich in jenen Fällen geleistet werden, bei denen den Betreffenden ein „Sterben in Würde“ anders nicht möglich wäre. Der ÖCV-Präsident Felix Geyer betont, „für den ÖCV ist nach wie vor die Würde des menschlichen Lebens unantastbar und wir sprechen uns weiterhin gegen die Sterbehilfe aus. Mit dem heutigen Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz und der Zusage zum umfassenden Ausbau der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung liefert die Bundesregierung eine christlich-soziale Lösung und einen menschlichen Kompromiss einen neuen gesetzlichen Rahmen für den assistierten Suizid zu schaffen.“

Die Auseinandersetzung mit dem bevorstehenden Sterben ist für schwerkranke Menschen geprägt von der Furcht vor Schmerz und der Sorge vor der Abhängigkeit von anderen Menschen. Aber Suizid ist immer ambivalent und geschieht zumeist unter tragischem Druck von außen und von innen (oftmals durch Krankheit), für den ÖCV ist Suizid kein gesellschaftlich wünschenswertes Ziel des Lebens. Aus Sicht des Cartellverbands war es daher wichtig nach einer Lösung zu suchen, die dem einzelnen Menschen in seiner unverwechselbaren, einmaligen, existentiellen Situation gerecht wird und seine Selbstbestimmung nicht unverantwortlich einschränkt, denn Sterbende und Angehörige sind in dieser schwierigen Lebensphase angewiesen auf Rechtssicherheit, Angebote der Beratung und Begleitung und ein ausgebautes Angebot der Hospiz- und Palliativversorgung.

Durch das nun vorliegende Sterbeverfügungsgesetz sollen schwerkranke Personen Zugang zum assistierten Suizid erhalten. „Der Gesetzesentwurf stellt sicher, dass etwa Jugendliche von dieser Möglichkeit ausgeschlossen werden und unter anderem auch verhindert wird, dass Menschen unter Druck gesetzt werden assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen“ betont ÖCV-Präsident Felix Geyer. Er sieht in der Errichtung der Sterbeverfügung, angelehnt an die Patientenverfügung, die Forderungen und Bedenken des ÖCV berücksichtigt. So kann die Sterbeverfügung nur selbstbestimmt errichtet werden, somit kann man nicht durch Außenstehende oder Verwandte beeinflusst oder gezwungen werden.

Der Gesetzesentwurf sieht einen klaren Prozess zur Findung dieses freien und selbstbestimmten Wil-lensentschlusses vor wie z.B. die Aufklärung durch zwei unabhängige Ärzte mit palliativer Qualifikation, welche die ärztliche Bestätigung der schweren Krankheit und die Nicht-Beeinflussung dadurch verfassen müssen. Weiters müssen bei Zweifel Psychiater oder Psychologen hinzugezogen werden und es muss ein dauerhafter Beschluss vorliegen, das heißt der Entschluss muss über eine Bedenkzeit von 12 Wochen dauerhaft vorliegen. Die Sterbeverfügung kann dann nach Ablauf der Frist bei einem Notar oder Patientenanwalt errichtet werden. Dem ÖCV erscheint besonders wichtig, dass niemand verpflichtet ist eine Hilfeleistung zu erbringen oder benachteiligt werden darf, somit auch Ärzte oder Apotheker nicht gezwungen werden können beim assistierten Suizid mitzuwirken. „Außerdem ist für den ÖCV wichtig, dass das Gesetz ein Werbeverbot und das Verbot wirtschaftliche Vorteile vor-sieht, sowie die Hilfeleistung gem. §78 StGB weiter in 4 Gründen (bei Minderjährigen, aus verwerflichen Beweggründen, wenn keine schwere Krankheit vorliegt und wenn keine ärztliche Aufklärung er-folgt ist) strafbar bleibt“, betont Präsident Geyer.

Abschließend zeigt sich ÖCV-Präsident Felix Geyer sehr erfreut, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf endlich die Hospiz- und Palliativversorgung bedarfsgerecht und flächendeckend aus- und aufgebaut und bestehende Versorgungsangebote gesichert werden sollen. Diese langjährige Forderung des ÖCV und vieler anderer Organisationen und Institutionen wird endlich Rechnung getragen. Damit werden in diesem Gesetz auch die Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ umgesetzt und darüber hinaus auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlage auch ein Hospiz- und Palliativfonds eingerichtet.

Link zur APA Pressemeldung