ÖCV-Präsident Grüneis: „Höchster Stellenwert für Kinderschutz!“

ÖCV-Präsident Grüneis: „Höchster Stellenwert für Kinderschutz!“

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
15.10.2018
Sebastian Ecker
Artikel

Wien (OTS) - Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes stehen Ehe und Eingetragene Partnerschaft ab 1. Jänner 2019 allen offen. Für den Österreichischen Cartellverband ein Grund, die Bundesregierung in Sachen Familienpolitik in die Pflicht zu nehmen. ÖCV-Präsident Stefan Grüneis: „Dem Schutz von Kindern und finanziell schwächeren Partnern gebührt höchster Stellenwert. Da darf nichts aufgeweicht werden!“

Das ab 1. Jänner 2019 gültige Ehegesetz regelt das Zusammenleben mit klaren Worten: „Im Ehevertrag erklären zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.“ Da diese Diktion auch gleichgeschlechtliche Paare unterschreiben, wird der Sinn der Zeugung von Kindern ad absurdum geführt. Vielmehr werden also künftig Adoption und Leihmutterschaft in den Vordergrund treten. Und bei der Leihmutterschaft hakt ÖCV-Präsident Grüneis ein: „Eine fremde Frau für den eigenen Kinderwunsch heranzuziehen, ist entschieden abzulehnen. Das ist nicht nur eine ethische Frage, sondern es würden auch Kinder von ihren Müttern getrennt.“

Völlig unzureichend ist zudem nach derzeitiger Rechtslage im Streitfall der Stellenwert von Kindern in Eingetragenen Partnerschaften (EP), auch für Paare verschiedenen Geschlechts. So erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft während aufrechter Ehe automatisch. In der EP jedoch muss der Vater die Vaterschaft extra anerkennen oder diese die Mutter im Streitfall gerichtlich (DNA-Test) feststellen lassen. Prekär wird es für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder im Fall einer Auflösung der Partnerschaft wegen Auseinanderlebens/Zerrüttung. Denn in diesem Fall bekommt die/der Alleinerziehende weniger als die Hälfte des Unterhalts zugesprochen als nach einer Ehescheidung. Dieser könnte sogar gänzlich wegfallen. Zudem ermöglicht das Gesetz den Expartnern, den/die alleinerziehende/n Expartner/Expartnerin zur Arbeit zu zwingen, um selbst weniger oder gar keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Auch fällt Untreue als Trennungsgrund in der Eingetragenen Partnerschaft weg.

Um Nachteile für Kinder in Erziehung und Ausbildung abzuwenden, fordert der Cartellverband demnach eine rasche Gesetzesreperatur. Grüneis: „Da die Opposition zurzeit weniger mit ihrer angestammten Aufgabe, sondern vor allem mit sich selbst beschäftigt ist, fordert der ÖCV als größter Akademikerverband zum Schutz unserer Kinder zum dringenden Handeln auf.“

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