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Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Leopold Wenger

Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Leopold Wenger

Ehrenmitgliedschaften: Aenania München

Geboren: 04.09.1874, Schloß Trabuschgen in Obervellach (Bezirk Spittal/Drau, Kärnten)
Gestorben: 21.09.1953, Schloß Trabuschgen in Obervellach (Bezirk Spittal/Drau, Kärnten)

Lebenslauf:

Wenger besuchte von 1880 bis 1884 die Volksschule in Obervellach und anschließend das Gymnasium in Villach. Nach seiner Matura im Jahr 1893 begann er das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz (Dr. iur. 1897). Anschließend war er Rechtspraktikant am Bezirksgericht Obervellach und am Landesgericht Graz. Er schlug in der Folge die wissenschaftliche Laufbahn im Fach Römisches Recht ein und befand sich aufgrund eines Stipendiums des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht zwischen 1899 bis 1901 zu Studienzwecken in Leipzig u. a. bei dem bekannten Rechtshistoriker Ludwig Mitteis.

Im Jahr 1901 habilitierte sich Wenger an der Grazer Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit einer Arbeit über die römische Vollstreckungsklage („Zur Lehre von der actio iudicati“). Bereits am 1. April 1902 wurde er in Graz zum außerordentlichen Universitätsprofessor für Römisches Recht ernannt. Mit 4. Juli 1904 erfolgte seine Berufung zum ordentlichen Universitätsprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, kehrte aber bereits am 23. Juni 1905 als solcher wieder nach Graz zurück. 1908 gab es Bemühungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität München, ihn zu gewinnen, jedoch lehnte das königlich-bayerische Ministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten eine Berufung wegen „zu großer Jugend“ ab.

Das Großherzogtum Baden sah das jedoch anders, und so erhielt Wenger mit 14. Juli 1908 einen Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Bayern ließ nun nicht lange auf sich warten: Wenger wurde mit 8. Januar 1909 zum ordentlichen Universitätsprofessor an der Universität München ernannt. 1914 wurde er Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, und er war im Studienjahr 1914/15 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Oktober 1916 wurde er zum 1. bayerischen Fuß-Artillerie-Bataillon in Mainz einberufen.

Nach dem Krieg war Wenger im Studienjahr 1924/25 Rektor der Universität München und erhielt 1924 den Titel Geheimer Justizrat. Mit 1. April 1926 wurde er zum ordentlichen Universitätsprofessor an der Universität Wien ernannt und bald darauf auch Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Doch bereits ein Jahr später, am 11. Juli 1927, erfolgte die Rückberufung nach München. Gleichzeitig blieb er aber Honorarprofessor für antike Rechtsgeschichte in Wien. Von 1932 bis 1935 war er Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Nicht zuletzt aufgrund der inzwischen eingetretenen politischen Verhältnisse im Deutschen Reich nahm er mit 29. September 1935 neuerlich einen Ruf nach Wien an. Allerdings wurde er nach dem Anschluß am 26. Mai bzw. 29. Juni 1938 als ordentlicher Universitätsprofessor entlassen. Er zog sich daraufhin auf seinen Familienbesitz auf Schloß Trabuschgen zurück und arbeitete dort wissenschaftlich weiter. Nach dem Krieg wurde er in Wien rehabilitiert und mit 15. Oktober 1945 zum ordentlichen Universitätsprofessor wiederernannt, jedoch – da bereits über 70 Jahre – bereits mit 31. Mai 1946 in den dauernden Ruhestand versetzt. Wenger gehört zu den seltenen Fällen eines akademischen Lehrers, der insgesamt achtmal zu einem ordentlichen Professor ernannt wurde, davon viermal in Wien.

Wenger zählte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im deutschen Sprachraum zu den führenden Vertretern der Römischen Rechtsgeschichte bzw. des Römischen Rechts. 1909 gründete er in München das Institut für Papyrusforschung, mit dem er spezifische rechtshistorische Quellen, geschrieben auf Papyrus, erschließen konnte und das 1923 in Institut für Papyrusforschung und Rechtsgeschichte umbenannt wurde. Auf diesem speziellen Gebiet war er führend. Er veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Werke und Quelleneditionen, die noch heute maßgebend sind. Die rechtshistorischen Institute an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München sind im Leopold-Wenger Institut für Rechtsgeschichte zusammengefaßt.

Wenger verbrachte die letzten Jahre seines Lebens auf seinem Familienbesitz in Obervellach und arbeitete zuletzt noch an seinem monumentalen Werk „Die Quellen des römischen Rechts“. Die Aenania besaß das richtige Gespür, daß sie am selben Tag neben Wenger und auch den ebenfalls in München lehrenden Theologen Martin Grabmann (Ae EM) die Ehrenmitgliedschaft verliehen hatte. Deren beide Institute wurden später jeweils nach ihnen benannt – sicherlich eine historische Besonderheit. Wenger starb nach langem Siechtum.

Werke:

(Auswahl)
Zur Lehre von der actio iudicati (1901).
Römische und antike Rechtsgeschichte (1905).
Das Recht der Griechen und der Römer (1911).
Byzantinische Papyri (1914).
Volk und Staat in Ägypten am Ausgang der Römerherrschaft (1921).
Institutionen des römischen Zivilprozeßrechts (1925).
Vom Staat und Recht der Römer (1941).
Die Quellen des römischen Rechts (1953).

Quellen und Literatur:

Thür, Gerhard: Ein unpublizierter Lebenslauf Leopold Wengers, abgerufen am 25. 7. 2020 r in: http://austriaca.at/0xc1aa500d_0x001268a1.pdf%3chttps:/l.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Faustriaca.at%2F0xc1aa500d_0x001268a1.pdf%3Ffbclid%3DIwAR161RfjV_S9PKrPiJsoo-9BZs3ylFMbVjWfs3KYJFbbFRa0mveebHtncfU&h=AT1hZ-BihDsZXoF99C1P1K0F2Hloux8GA3hxhAw71eq8E0zE7TTCDO8_LMSwX3PLLBHv1x_MMYpYYkP9i470NcLVJR_XIpgC2sbVmx7GZPRVtqz8RmtYdlg02ZES2H6xBw&tn=R%5d-R&c%5b0%5d=AT2dLL7fNU0UKVmdUfiT3ZzlREYizixefOFffBvDGvwUvK_ZUb_gTgRTUWjge_y3yavaqO18NnmHoQjJoDJWZMjywhc-5n8CF4Wc45tgbMBbgIXT8z3gfAPTB3yxSBi6tQdHhbW7e42QMOgVm1u6br6q1gokF9dSlU0UNEnUlG0CHAWbf2KDrRKyQeqV9Vf83u3v4jzZ8qCYso8h.
Fellner, Fritz–Corradini, Doris A.: Österreichische Geschichtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Ein biographisch-bibliographisches Lexikon. Wien 2006, S. 448f.