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Obstlt a.D. Dr. Dr. Klaus Hornig

Obstlt a.D. Dr. Dr. Klaus Hornig

Urverbindung: Winfridia (Breslau) zu Münster (30.04.1928)

Bandverbindungen: TsK, Ae, Gf, Vi

Geboren: 11.12.1907, Schweidnitz (Schlesien, Königreich Preußen; nunmehr Świdnica, Polen)
Gestorben: 11.12.1997, München
Polizeioffizier (Oberstleutnant)
Politische Haft: 1942–1944 Haft, 1944/45 KZ Buchenwald, 1945–1947 US-Haft

Lebenslauf:

Hornig wurde als Sohn eines Zahnarztes geboren und war mit Erich Klausener, Führer der Katholischen Aktion Berlins und hoher Beamter, der im Zuge des sog. Röhm-Putsches 1934 von den Nazis ermordet wurde, verwandt. Das Gymnasium absolvierte er in Striegau (Schlesien, nunmehr Strzegom, Polen) zusammen mit dem Widerstandskämpfer (20. Juli 1944) Helmuth James Graf von Moltke. Nach dem Abitur im Jahr 1928 begann er das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Breslau, wo er der Winfridia beitrat (Couleurname Niko). 1929 studierte er im ostpreußischen Königsberg, wo er bei der Tuisconia aktiv war (nunmehr in Landshut). Aus wirtschaftlichen Gründen mußte er jedoch das Studium 1930 abbrechen und trat als Offiziersanwärter in die Preußische Schutzpolizei ein.

Nach Abschluß der Ausbildung wurde Hornig 1934 als Leutnant ausgemustert. 1936 wurde seine Polizeieinheit von der Deutschen Wehrmacht übernommen, und er war anschließend als Zahlmeister in Mainz, Wiesbaden und Kaiserslautern eingesetzt. 1937 trat er der NSDAP bei. 1938 erfolgte seine Versetzung zur2. Gebirgsjägerdivision zuerst nach München, dann nach Innsbruck. An diesen Standorten konnte er an deren Universitäten das Studium fortsetzen (1940 1. Juristisches Staatsexamen in Innsbruck). 1939 nahm er am Polenfeldzug teil, und Anfang 1940 wurde er – nunmehr Oberleutnant – an den Westwall versetzt. Dann gelang es ihm, wieder zur Schutzpolizei nach Kassel zurückversetzt zu werden. Das ermöglichte ihm, im nahegelegenen Marburg/Lahn zum Dr. iur. promoviert zu werden.

Hornig machte im Rahmen eines Polizeibataillons den Frankreichfeldzug mit und wechselte als Rechtslehrer zur Polizeiausbildung nach Fürstenfeldbruch bei München. Dort lehnte er einen Beitritt zur SS ab und fiel durch NS-kritische Äußerungen auf. Anfang Oktober 1941 wurde er nach Lublin (Polen) versetzt. Dort sollte er Ende Oktober eine Massenerschießung befehligen, was er jedoch unter Bezugnahme auf das Militärstrafgesetzbuch ablehnte. In der Folge kritisierte er solche Aktionen, woraufhin er Ende Januar 1942 wegen „SS- und polizeifeindlicher Einstellung“ suspendiert und nach Frankfurt strafversetzt wurde. Am 28. April 1942 erfolgte seine Verhaftung (zuerst Polizeigefängnis Frankfurt, dann Kassel). Im Herbst wurde er durch das Kasseler SS- und Polizeigericht zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und in das Polizeigefängnis Mainz überstellt.

Am 23. Juli 1944 wurde Hornig in das KZ Buchenwald überstellt, wo er u. a. dem Mithäftling Heinrich Prinz zu Schwarzenberg (AIn) begegnete. Dort wurde er in einem zweiten Verfahren wegen Wehrkraftzersetzung zu fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt. Kurz vor der Befreiung des KZ Buchenwald am 11. April 1945 sollte er noch hingerichtet werden. Obwohl er NS-Verfolgter war, wurde er von der US-Army weiterhin in Dachau im sog. „Witness-Inmatement“ (Zeugenhaft) festgehalten, weil er nominell Polizeioffizier war. Er kam erst im September 1947 frei und trat als Verwaltungsjurist in die Außenhandelsstelle des hessischen Ernährungsministeriums in Frankfurt ein.

Rückwirkend wurde Hornig mit 1. April 1948 zum Oberstleutnant der hessischen Polizei befördert, jedoch bereits mit 1. August 1952 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Ebenso wurden Bewerbungen für den Bundesgrenzschutz sowie die neuerrichtete Bundeswehr abschlägig entschieden. Diese Entscheidungen trafen ihn hart, da er mitbekam, wie zahlreiche NS-Täter eine Karriere machen konnten. In den folgenden Jahren war er häufig als Zeuge bei NS-Verfahren geladen, wo er durch sein persönliches Beispiel die Ausrede des Befehlsnotstands widerlegte: Die Verweigerung eines verbrecherischen Befehls führte nicht zwangsläufig zur Todesstrafe. Die Gegenseite versuchte hingegen, seine Aussagen unglaubwürdig erscheinen zu lassen, wobei er auch Morddrohungen erhielt.

Hornig, der 1952 kurzzeitig an der Führerschule des Bundesgrenzschutzes in Lübeck unterrichtete, studierte in Innsbruck Nationalökonomie (Dr. rer. oec. 1954), wo er Kontakt zur Vindelicia fand, bei der er sich viele Jahre als Klavierspieler betätigte. Seine Bandverleihung erfolgte allerdings erst später. Er wohnte zwar zuletzt in München, hatte aber in Sistrans bei Innsbruck einen Zweitwohnsitz. Darüber hinaus war er bei Aenania und Greiffenstein Breslau (nunmehr Frankfurt/Main) Bandphilister. Im Bereich des Bildungszentrums der Polizei in Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen) ist ein Weg nach ihm benannt worden.

Quellen und Literatur:

Schwab, Winfried (Fd): Klaus Hornig, in: BBKL
https://www.bbkl.de/public/index.php/frontend/lexicon/H/Ho/hornig-klaus-85205 (2020)
Farbe tragen, Farbe bekennen 1938–45. Katholisch Korporierte in Widerstand und Verfolgung. Hg. von Herbert Fritz und Peter Krause (Rt-D). Wien 2. wesentlich verb. Aufl. 2013, S. 342f.
Ueberschär, Gerd R.: Der Polizeioffizier Klaus Hornig. Vom Befehlsverweigerer zum KZ-Häftling, in: Zivilcourage. Empörte, Helfer und Retter aus der Wehrmacht und SS. Hg. von Wolfram Wette. Frankfurt/Main 2004, 77 – 93.
Hundert (100) Jahre A. V. Vindelicia. Festschrift im Auftrag des Philisterverbands Vindeliciae herausgegeben von Paul Torggler, Sebastian Posch und Fritz Thöni. Innsbruck 2001, S. 166f.
Österreichische Academia 46 (1995), Heft 4, S. 37f.: „Man konnte auch ‚Nein’ sagen.“
Widerstand und Verfolgung im CV. Hg. von der Gesellschaft für Studentengeschichte und studentisches Brauchtum e. V. München 1983, S. 105f..