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em. Univ.-Prof. Mag. Dr. Carl Gerold Fürst

em. Univ.-Prof. Mag. Dr. Carl Gerold Fürst

Urverbindung: Nibelungia (09.11.1951)

Bandverbindungen: ArF

Geboren: 17.02.1933, Wien
Gestorben: 07.08.2012, Innsbruck
Universitätsprofessor (Kirchenrecht)

Lebenslauf:

Fürst wuchs im 9. Wiener Gemeindebezirk auf und wurde 1947 während seiner Gymnasialzeit bei der MKV-Verbindung Ostaricia aktiv. Nach der Matura im Jahr 1951 begann er das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Dr. iur. 1960), wo er der Nibelungia beitrat (Couleurname Fips). Zusätzlich studierte er an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck sowie in Rom. Er schlug in der Folge die wissenschaftliche Laufbahn im Fach Kirchenrecht ein und war in den Jahren 1961 bis 1970 Assistent an den entsprechenden Instituten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Innsbruck und Salzburg. In dieser Zeit engagierte er sich auch in der Personalvertretung und war von 1969 bis 1971 Mitglied des Zentralausschusses der Hochschullehrer beim Bundesministerium für Unterricht.

Fürst habilitierte sich 1966 für Kirchenrecht an der sich damals im Aufbau befindlichen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der wiedererrichteten Paris-Lodron-Universität Salzburg. Sein Habilitationsvater war Carl Holböck (R-J EM). Mit 1. Oktober 1970 wurde er dort zum außerordentlichen Universitätsprofessor ernannt. 1971 wurde er als ordentlicher Professor für Kirchenrecht, insbesondere für Kirchliche Rechtsgeschichte, an die Katholisch-Theologischen Fakultät der Albrecht-Ludwigs-Universität in Freiburg/Breisgau berufen. Von 1980 bis 1982 war er dort Dekan und wurde am 31. März 1998 emeritiert.

Fürst spezialisierte sich auf das Recht der Ostkirchen, zählte zu den führenden Experten auf diesem Gebiet und war von 1978 bis 1980 federführend an der Überarbeitung des Gesetzbuches für die mit Rom unierten Ostkirchen beteiligt. Daher unterrichtete er auch von 1985 bis 2006 an der Kanonistischen Fakultät des Pontificio Istituto Orientale in Rom. Er war seit 1969 auch Mitglied der Ständigen Kommission der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Bischofskonferenz zur Herausgabe der Liturgischen Bücher für den Deutschen Sprachraum und seit 1970 Mitglied der Ständigen Kommission zur Herausgabe der ersten Ausgabe des „Gotteslobes“. Daneben übte er auch die Funktion eines Anwalts an mehreren kirchlichen Gerichten aus.

Während seiner Zeit in Freiburg wurde Fürst Bandphilister der dortigen CV-Verbindung Arminia. Weiter war er noch Bandphilister der MKV-Verbindungen Almgau Salzburg,
Tegetthoff Wien und Austro-Bavaria Wien. Darüber hinaus war er noch Mitglied der Katholisch-Österreichischen Landsmannschaften Josephina in Wien und Austria-Salzburg.

Nach seiner Emeritierung im Jahr 1998 zog Fürst zuerst nach Freilassing, also in die Nähe seiner früheren Wirkungsstätte Salzburg. Später übersiedelte er dann nach Innsbruck, wo sein Sohn lebte, und wurde auf dem dortigen Mariahilfer Friedhof begraben.

Werke:

(Auswahl)
Cardinalis. Prolegomena zu einer Rechtsgeschichte des römischen Kardinalskollegiums (1967).
Canones-Synopse zum Codex Iuris Canonici und Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (1992).
Darüber hinaus zahlreiche Aufsätze und Beiträge vor allem zum Ostkirchenrecht.

Quellen und Literatur:

Verbindungsarchiv Nibelungia Wien (Mitteilung von Gottfried Mazal, 4. 4. 2015).
Ius Canonicum in Oriente er Occidente. Festschrift für Carl Gerold Fürst zum 70. Geburtstag Hg. von Hartmut Zapp, Andreas Weiß und Stefan Korta (= Adnotationes in ius canonicum 25). Frankfurt/Main 2003.
Clarissimo Professori Doctori Carolo Giraldo Fürst. In memoriam Carl Gerald Fürst. Hg. von Elmar Güthoff, Stefan Korta und Andreas Weiß. Frankfurt/Mai 2013.
www.theol.uni-freiburg.de/institute/ipt/kr/altewebseite/fuerst (Abruf 28. 2. 2015)