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Vz.Präs. d. OGH a.D. Dr. Johann Mayer

Vz.Präs. d. OGH a.D. Dr. Johann Mayer

Urverbindung: Austria-Wien (17.10.1928)

Geboren: 08.08.1909, St. Pölten
Gestorben: 20.09.1985, Wien
Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes

Lebenslauf:

Mayer stammte aus St. Pölten, wo er das Gymnasium absolvierte und in dieser Zeit bei der katholischen Pennalie Nibelungia (später MKV) aktiv wurde. Nach seiner Matura begann er das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Dr. iur. 1933), wo er der Austria beitrat (Couleurname Eckhard). Nach der Promotion trat er in die Gerichtspraxis am Bezirksgericht Lilienfeld ein und wurde mit 1. Januar 1936 in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Mit 1. März 1938 wurde er zum Richter der 1. Standesgruppe ernannt. Danach war er an verschiedenen Bezirksgerichten sowie beim Landesgericht für Strafsachen in Wien eingesetzt.

Mit 13. April 1948 wurde Mayer zum Rat des Landesgerichts Wien für Strafsachen in der Standesgruppe 2 und dort mit 21. Juli 1950 zum Senatsvorsitzenden ernannt. Am 17. September 1956 wurde er dem Obersten Gerichtshof (OGH) zugeteilt. Die Ernennung zum Rat des OGH erfolgte 1959. Dort war er vorerst als Berichterstatter in Strafsachen zuständig. Mit 1. Januar 1971 wurde zum Senatsvorsitzenden des OGH ernannt und war Vorsitzender eines Strafsenates. Mit 1. Januar 1974 wurde er zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes ernannt (Standesgruppe 7). Mit 31. Dezember 1974 trat er in den Ruhestand. Er war auch Mitglied der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz und Mitglied der judiziellen Staatsprüfungskommission der Universität Wien.

Mayer wurde auf dem Stadtfriedhof in St. Pölten beigesetzt.