ÖCV zum Papamonat

ÖCV zum Papamonat

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
04.02.2019
Sebastian Ecker
Artikel

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Moment in aller Munde – ob durch die Geburt des Kindes des Vizekanzlers oder die Veröffentlichung der Studie von Kleven et al. zur Entwicklung der Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes. Für den ÖCV und seine rund 13.000 Mitglieder hat die Familie einen zentralen Stellenwert. „Deshalb darf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht länger nur am Papier möglich sein, sondern muss auch tatsächlich „lebbar“ werden“, betont ÖCV-Präsident Stefan Grüneis.

„Gerade bei unseren jüngeren Mitgliedern merken wir stark, dass die partnerschaftliche Erledigung des Haushalts und die gemeinschaftliche Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder eine Selbstverständlichkeit ist“, stellt ÖCV-Präsident Grüneis fest. Leider wird immer noch zu vielen Vätern mit Unverständnis entgegengetreten, wenn sie ihren Wunsch nach Papamonat, Väterkarenz oder flexiblen Arbeitszeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf äußern. Hier braucht es klare Anreize für Väter und deren Arbeitgeber.

Papamonat

Insbesondere die ersten Lebenswochen nach der Geburt sind für Mutter und Kind besonders herausfordernd und die Unterstützung durch den Vater deshalb essentiell.
Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der Sozialministerin und fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch auf den Papamonat, unabhängig ob Angestellter, Beamter oder Minister, rasch zu verankern.

Volle Anrechnung der Elternkarenz

Neben dem Unverständnis, welches Vätern bei ihrem Wunsch nach einer Väterkarenz entgegengebracht wird, ist auch die fehlende Anrechnung der Elternkarenzzeiten bei den Gehaltsvorrückungen ein Hemmnis bei der Entscheidung, ob der Vater in Karenz geht. „Die fehlende volle gesetzliche Anrechnung der Elternkarenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen ist mit ein Grund, warum sich gerade der einkommensstärkere Elternteil oftmals gegen eine Karenz entscheidet, denn die finanziellen Einbußen bleiben ein ganzes Erwerbsleben aufrecht“, bekräftigt ÖCV-Präsident Grüneis die Forderung des ÖCV nach einer Familienpolitik, die auch wirklich im 21. Jahrhundert verortet ist. „Die partnerschaftliche Aufteilung der Karenzzeiten darf nicht davon abhängen, in welcher Branche man arbeitet, oder Privileg für ein paar Wenige sein, die es sich leisten können“, betont ÖCV-Präsident Grüneis die gesamtgesellschaftliche Bedeutung seiner Forderung.

Erhöhung der Zuverdienstgrenzen

Eine aktuelle parlamentarische Anfrage der Liste „JETZT“ hat gezeigt, dass sich die Rückzahlungen des Kindergeldes wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenzen auf einem Höchststand befinden. Gerade von Personen in gehobenen Positionen wird die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes gewählt. „Wieso hier nur ein geringfügiger Zuverdienst möglich sein soll, entzieht sich unserer Meinung nach jeglicher Logik“, stellt ÖCV-Präsident Grüneis die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Regelung und betont: „Aus Sicht des ÖCV ist eine finanzielle Beschränkung des Zuverdienstes während der Elternkarenz leistungsfeindlich.“ Damit fördert man lediglich, dass einzig der einkommensschwächere Partner Elternkarenz in Anspruch nimmt und einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, in der er oder sie dann oftmals verbleibt. Eine Höchstgrenze in Wochenarbeitsstunden bzw. ein Entfall der Zuverdienstgrenzen für Selbstständige wäre hier eindeutig zielführender.

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung – Kinderförderbetrag
„Die Stärkung der Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht ausschließlich auf den Schultern einer Gruppe lasten, seien dies die Mütter oder die Arbeitgeberbetriebe“, merkt ÖCV-Präsident Grüneis an. Aus diesem Grund fordert der ÖCV die Einführung eines „Kinderförderbetrags“. Dieser Betrag, der für jeden in Papamonat oder Elternkarenz gewesenen Arbeitnehmer prozentuell von dessen Gehalt – gestaffelt nach Dauer der Betreuungszeit – gebühren soll, soll für den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei sein, um so einen klaren Anreiz für Arbeitgeber zu schaffen, Personen zu beschäftigen, die in Elternkarenz waren. Eine Umsetzung wäre im Rahmen der im Regierungsprogramm vereinbarten inhaltlichen Vereinfachung der Lohnverrechnung leicht möglich.

Unser Appell

Unser Appell an die Bundesregierung lautet deshalb: Holen wird die Familienpolitik ins 21. Jahrhundert. Dafür braucht es ein Recht auf Papamonat, die volle gesetzliche Anrechnung der Elternkarenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen für alle und die Einführung eines Kinderförderbetrags. „Erst wenn jedem in Österreich klar ist, dass beide Elternteile im Fall der Geburt eines Kindes eine gewisse Zeit in Elternkarenz sind und flexible Arbeitszeiten auch bedeuten, dass sich beide Elternteile im Haushalt und bei der Erziehung zu gleichen Teilen engagieren können, dann ist auch die Familienpolitik im 21. Jahrhundert angekommen“, so ÖCV-Präsident Stefan Grüneis abschließend.

OTS-Aussendung: https://bit.ly/2BmKJmp