ÖCV zum VfGH-Urteil

ÖCV zum VfGH-Urteil

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
06.12.2017
Sebastian Ecker
Artikel

Wien (OTS) - Der ÖCV hat sich in seinem Grundsatzprogramm klar zur Ehe zwischen Mann und Frau bekannt. So lautet der Passus dazu „Ehe und Familie sind nach Auffassung des ÖCV für das menschliche Zusammenleben grundlegende, gewachsene Gemeinschaften. Mann und Frau sind dabei von gleicher Würde und tragen die gleiche Verantwortung. Der ÖCV bekennt sich zur Unauflöslichkeit der Ehe. Verbindungen gleichgeschlechtlicher Partner sind von wesentlich anderer Art und können nicht mit der Ehe gleichgestellt werden.“ „Dieses Grundsatzprogramm wurde auf der Verbandsversammlung 2016 einstimmig beschlossen und unsere Haltung ist hier unverändert“, so Georg Feith, Vorsitzender der Verbandsführung des ÖCV.

Außerdem verweist der ÖCV auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wo einstimmig geurteilt wurde, dass es zulässig und keinesfalls diskriminierend sei, unterschiedliche Lebensgemeinschaften unterschiedlich zu regeln. „Es hätte hier keiner Neuregelung bedurft “, so Feith, der weiter ausführt „eine ständige Angleichung ändert nichts an der Tatsache, dass es nicht dasselbe ist.“

Presseaussendung: http://bit.ly/2jjZ0Y8