Lebenslauf:
Falkenhayn war der zweite Sohn von Eugen Graf von Falkenhayn, k. k. General der Kavallerie, und seiner Frau Karoline, geb. Gräfin Colloredo-Wallsee. Die Falkenhayns sind schlesischer Uradel, deren Stammreihe 1504 beginnt und die 1689 in den Grafenstand erhoben wurden.
Falkenhayn wurde gymnasial privat unterrichtet, besuchte von 1843 bis 1846 die Philosophischen Jahrgänge (entsprach der gymnasialen Oberstufe) und begann danach das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, das er aber nicht abgeschlossen hatte. Im Februar 1847 trat er in die k. u. k. Armee ein, machte 1848/49 als Oberleutnant unter Feldmarschall Wenzel Graf Radetzky den Italienfeldzug mit und kämpfte 1849 auch in Ungarn. 1857 quittierte er als Rittmeister den Dienst, widmete sich anschließend zuerst seinen Gütern in Ungarn und ließ sich dann 1866 in Linz wegen seiner Besitzungen in St. Wolfgang (Bezirk Gmunden, Oberösterreich) nieder, wo er in der Gesellschaft eine entsprechende Rolle spielte.
Vom 18. Februar 1867 bis zum 3. November 1869 gehörte Falkenhayn erstmals als Vertreter der Kurie des Großgrundbesitzes dem oberösterreichischen Landtag an (II. Wahlperiode). Für die kurze IV. Legislaturperiode (14. September 1871 bis 12. Oktober 1871) wurde er wieder gewählt und überraschend von Kaiser Franz Joseph für diese Periode zum Landeshauptmann ernannt, welches Amt er bis zum 18. Dezember 1871 ausübte. Als Katholisch-Konservativer sollte er nach den Auseinandersetzungen um den Linzer Bischof Franz Joseph Rudigier (AW EM) als Ausgleich wirken.
Nach Ausscheiden als Landeshauptmann und Landtagsabgeordneter hatte er eine achtjährige politische Pause. Er kandidierte 1879 bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus des Reichsrates, wurde gewählt und gehörte diesem nach Wiederwahlen vom 7. Oktober 1879 bis zu seinem Tod an (VI. bis IX. Wahlperiode). Kaiser Franz Joseph ernannte ihn am 12. August auf Vorschlag des k. k. Ministerpräsidenten Eduard Graf Taaffe zum k. k. Ackerbauminister. Die ersten 14 Jahre war er in der Regierung Taaffe, die letzen zwei Jahre in der nachfolgenden Regierung von Alfred Fürst Windischgrätz. Falkenhayn war mit insgesamt 16 Jahren der am längsten amtierende Landwirtschaftminister von 1867 bis in die Gegenwart.
In seiner langen Amtszeit als Ackerbauminister wurden wichtige Vorhaben erledigt. Mit dem Gesetz über die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wurde der Grundstein für die Landwirtschaftskammern gelegt. Ebenso wurden die Grundlagen für die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke und die Arrondierung der Waldgebiete geschaffen. Weitere Gesetze erfolgten auf dem Gebiet der Viehseuchen, des Fischereiwesens, des Weinbaus, der Wildbachverbauung u. v. a. m. Große Verdienste erwarb sich Falkenhayn bei der Aufforstung des Karstgebietes im Herzogtum Krain (heute Slowenien). In seiner Amtszeit begann auch der Ausbau des Raiffeisenwesens.
Nach dem Ausscheiden als Minister am 19. Juni 1895 widmete sich Falkenhayn wieder stärker seiner parlamentarischen Tätigkeit. Hier erregte er 1897 mit seiner sog. „Lex Falkenhayn“ Aufsehen und wurde dadurch in der historischen Erinnerung bekannter als mit seiner langjährigen Ministertätigkeit. Als es während der Baden-Krise 1897 zur Obstruktion (sog. „Filibustern“) vor allem der alldeutschen Abgeordneten kam, legte Falkenhayn einen Gesetzesentwurf vor, wonach der Präsident des Abgeordnetenhauses das Recht bekommen sollte, mit drakonischen Maßnahmen der Lahmlegung des Parlaments zu begegnen. Diesem Antrag folgte ein Sturm der Entrüstung, der u. a. zum Sturz der Regierung Badeni führte. Falkenhayn zog sich daraufhin aus der Politik zurück.
Falkenhayn war ein Exponent der Katholisch-Konservativen, pflegte aber auch Kontakte mit Karl Frhr. von Vogelsang (AW EM). Bereits seit 1877/78 war er unterstützendes Mitglied der Austria Wien, die ihm dann 1891 die Ehrenmitgliedschaft verlieh. Diese Verleihung ist im „Correspondenzblatt des Österreichischen Cartellverbands“ aus dem Jahr 1892 nachweisbar. In der letzten Nummer dieses „Correspondenzblattes“ aus 1896 wird er unter den Ehrenmitgliedern der Austria angeführt. 1906 erfolgte der Beitritt der Austria Wien zum CV. In dessen Gesamtverzeichnis von 1910 wurden erst- und einmalig auch sämtliche bis dahin verstorbenen Mitglieder der einzelnen Verbindungen angeführt. Die Auflistung der Verstorbenen bei der Austria Wien ist Maßstab dafür, wer von ihr auch posthum (also vor 1906 verstorben) als CVer zu gelten. In dieser Auflistung fehlt Falkenhayn, daher war er formal kein CVer. Warum er dort fehlt, ob es eine Versehen war oder bewußt so geschehen ist, ist nicht mehr nachvollziehbar
Falkenhayn erhielt die Titel k. u. k. Kämmerer und Geheimer Rat, mit letzterem war die Anrede Exzellenz verbunden. In seinen letzten Lebensjahren war er Kanzler des Leopolds-Ordens. Er war mit Viktoria Gräfin Folliot de Crenneville, verw, Gräfin Keglevich, verheiratet.
Werke:
Materielle Studien über das österreichische Budget (1876)Das Jahrzehnt des ersten Ausgleichs (1879)
Quellen und Literatur:
Correspondenzblatt des Österreichischen Cartellverbandes 2 (1892), 17.Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser 1912. Gotha o. J. (1912), 291.
Rehberger, Josef: Geschichte der katholischen österreichischen Studenten-Verbindung Austria in Wien. Erster Teil 1876 – 1889. Wien o. J. (1957), 81.
Slapnicka, Harry: Oberösterreich. Die politische Führungsschicht 1861 bis 1918 (= Beiträge zur Zeitgeschichte Oberösterreichs 9). Linz 1983, 78–83.
https://www.parlament.gv.at/WWER/PARL/J1848/Falkenhayn_1.shtml