Lebenslauf:
HERKUNFT UND AUSBILDUNG
Schmidt wurde als Sohn eines Eisenhändlers geboren und absolvierte 1920 das nicht mehr existierende Jesuitenkolleg „Stella matutina“ in Feldkirch (Vorarlberg), wo er bereits den um vier Jahre älteren Kurt von Schuschnigg (AIn) kennengelernt hat. Ebenso war er seit seiner Kindheit mit dem „Anschluß-Außenminister“ Wilhelm Wolf (ehemals AIn) befreundet (Nachbarskinder). Schmidts Bruder Josef führte nach dem Tod des Vaters das elterliche Geschäft weiter, war von 1924 bis 1930 Bürgermeister von Bludenz und von 1932 bis 1934 Vorarlberger Landesrat sowie Landtagsabgeordneter. Von 1930 bis 1934 war er auch Nationalratsabgeordneter. Er versuchte 1933, Engelbert Dollfuß (F-B) vom autoritären Kurs abzuhalten.
Nach der Matura begann Schmidt das Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Dr. iur. Ende 1924), wo er der Norica beitrat, dann in Berlin, wo er bei der Bavaria aktiv war, und in Bologna. Dort hörte er hauptsächlich Vorlesungen in Nationalökonomie und Völkerrecht. Im Sommersemester 1923 sowie teilweise im Wintersemester 1923/24 (bis inkl. 40. Stiftungsfest der Norica im Dezember) war er Senior der Norica. Sein Leibfuchs war Karl Vaugoin, der Sohn des damaligen Heeresministers Carl Vaugoin (Rd EM). Bereits damals fiel er Ignaz Seipel (Nc EM) auf, der Schmidt in der Folge auch förderte. Nach weiteren Sprachstudien in England und Frankreich trat er am 28. September 1925 in den diplomatischen Dienst ein und war zuerst der österreichischen Gesandtschaft in Paris zugeteilt.
SCHMIDTS POLITISCHE ROLLE VOR 1938
Als der im Dezember 1928 neugewählte Bundespräsident Wilhelm Miklas (AW EM) sein Amt antrat und einen Diplomaten für die Präsidentschaftskanzlei suchte, empfahl Seipel Schmidt. Dieser wechselte nun auf den Ballhausplatz (die Präsidentschaftskanzlei befand sich damals im Gebäude des Bundeskanzleramtes). In dieser Funktion oblag ihm insbesondere der Kontakt zu den auswärtigen Angelegenheiten des Bundeskanzleramtes („Außenministerium“) sowie zu dem in Wien akkreditierten diplomatischen Korps. Mit 1. Januar 1934 übernahm er die Funktion des Kabinettsvizedirektors. In der Folge verstand er es, die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Miklas und Schuschnigg zu überbrücken.
Mit seiner zweiten Regierung ab 14. Mai 1936 übernahm Schuschnigg selber die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten und holte sich mit 16. Juli 1936 Schmidt zur Unterstützung für diesen Bereich als Staatssekretär in das Bundeskanzleramt. Kurz zuvor, am 11. Juli, wurde das sog. „Juli-Abkommen“ zwischen dem Deutschen Reich und Österreich abgeschlossen, das eine engere außenpolitische Bindung bzw. einen Ausgleich vorsah. Beim Zustandekommen dieses Abkommens, war Schmidt beteiligt, ebenso dann bei der Durchführung desselben.
Obwohl „nur“ Staatssekretär oblag Schmidt praktisch die Leitung des Tagesgeschäfts der auswärtigen Angelegenheiten im Bundeskanzleramt. Dazu zählte die Pflege der Beziehungen nicht nur zum Deutschen Reich, sondern auch zu den Signatarstaaten der sog. „Römischen Protokolle“ (1934 zwischen Italien, Österreich und Ungarn) sowie den übrigen Ländern Mitteleuoropas. Am 12. Mai 1937 vertrat er Österreich in London bei den Krönungsfeierlichkeiten König Georgs VI. von Großbritannien.
Im Zuge der außenpolitischen Radikalisierung durch Nazi-Deutschland zur Jahreswende 1937/38 wurde der Druck auf Österreich verstärkt. Nach dem Treffen zwischen Hitler und Schuschnigg am 12. Februar 1938 am Obersalzberg bei Berchtesgaden, wo Schmidt mitfuhr, wurde die Regierung umgebildet (nunmehr Regierung Schuschnigg IV). Schmidt wurde in der Folge am 16. Februar 1938 zum Außenminister ernannt und amtierte als solcher nicht einmal einen Monat lang bis zum 11. März.
SCHMIDTS ROLLE NACH 1938 UND SEIN HOCHVERRATSPROZESS
Nach dem Anschluß wurde Schmidt nicht verhaftet, sondern Mitte März von Hermann Göring zu einem Gespräch nach Berlin geholt. Schmidt blieb in der Folge beschäftigungslos, aber weiterhin Beamter. Nach einem im Herbst 1938 an Göring gerichteten Ersuchen wurde er am 1. Juli 1939 bei den Hermann-Göring-Werken angestellt und war in verschiedenen Firmen des Konzerns tätig, jedoch bei Aktiengesellschaften immer auf der Vorstandsebene. Mit 1. Januar 1940 wurde er als Beamter pensioniert. Ihm ging es von den ehemaligen (nichtnationalsozialistischen) österreichischen Regierungsmitgliedern nach dem Anschluß wohl am besten. Er wurde nicht verhaftet o. ä., sondern erhielt einen relativ gut dotierten Posten im NS-Wirtschaftssystem.
Nach dem Krieg kehrte Schmidt nach Vorarlberg zurück und stellte sich den französischen Besatzungsbehörden, die ihn nach Wien überstellten. 1946 sagte er beim Nürnberger Prozeß im Verfahren gegen den „Anschluß-Bundeskanzler“ Arthur Seyß-Inquart als Zeuge aus. Schmidt wurde nun 1946 vor dem Volksgerichtshof in Wien angeklagt, bereits vor 1938 „in Verfolgung persönlicher politischer Interessen etwas unternommen [zu haben], was die gewaltsame Änderung der Regierungsform in Österreich zugunsten der NSDAP und die Machtergreifung durch diese förderte“.
Die Hauptverhandlung begann am 26. Februar 1947, und am 12. Juni 1947 wurde Schmidt freigesprochen. Er erhielt jedoch keine Haftentschädigung, weil der Verdacht auf Hochverrat nicht hinreichend entkräftet werden konnte. 1950 wurde durch britische Dokumente bekannt, daß Schmidt Anfang 1938 auf eine Entlassung des österreichischen Generalstabschefs Alfred Jansa hinarbeitete, was eine deutliche militärische Schwächung Österreichs bedeutet hätte.
Nun war Schmidt bereits vor 1938 wegen gewisser Charaktereigenschaften nicht immer gelitten, auch in seiner eigenen Verbindung nicht. Hinzu kam die Verwunderung, daß ihm in der Nazizeit nichts passiert ist. Einer der wenigen, die ihn nach 1945 verteidigten, war Friedrich Funder (Cl). Als Ende 1945 auf Initiative des damaligen Vorsitzenden der Verbandsführung Robert Krasser (Nc) und des damaligen Vorortspräsidenten Gerald Grinschgl (Cl) Personalstandesblätter von den Verbindungen an ihre Mitglieder versandt wurden, um deren Verhalten in der Nazi-Zeit zu überprüfen, wurde seitens der Norica von vornherein kein solches an Schmidt verschickt, d. h., man betrachtete ihn offenbar nicht mehr als Mitglied.
Friedrich Funder, aber auch der ehemalige Bundeskanzler Otto Ender (AIn) sowie in der Folge der Vorsitzende des Vorarlberger Norica-Zirkels, Heinz Redler (Nc), ein Sohn des ehemaligen Vorarlberger Landeshauptmanns Ferdinand Redler (Cl), versuchten bis in die fünfziger Jahre hinein, eine für Schmidt positive Klärung herbeizuführen, die aber am Philistersenior Robert Krasser sowie schließlich an Guido Schmidt selbst scheiterte, der es ablehnte, sich dem Besonderen Verbindungsgericht der Norica zu stellen. 1945 wurden die Mitglieder der 1938 rechtlich aufgelösten Norica nach deren neuerlicher rechtlicher Errichtung als Verein im Jahre 1945 in diese wieder eingegliedert. Voraussetzung war die Abgabe eines Personalstandesblattes. Wer kein Personalstandesblatt abgab und vom Besonderen Verbindungsgericht bis 1953 nicht wiedereingegliedert wurde, galt nicht mehr als Mitglied der Norica.
Man wollte zwar überwiegend Schmidt nicht mehr in der Norica haben, die letzte Entscheidung sollte jedoch durch dieses Besondere Verbindungsgericht getroffen werden. Der gegen Schmidt erhobene Vorwurf, er habe sich 1938 nicht für die Freilassung des im KZ Dachau festgehaltenen Richard Schmitz (Nc) eingesetzt, sollte vor dem Besonderen Verbindungsgericht geklärt werden. Da Schmidt jedoch kein Personalstandesblatt abgab, kam es auch nicht zu einem Verfahren vor diesem Gericht, und Schmidt war daher nicht mehr Mitglied der Norica
Schmidt gelang noch ein berufliches Comeback in der Wirtschaft. Er wurde 1956 Generaldirektor der Semperit AG – allerdings nur für kurze Zeit, weil er bereits ein Jahr später verstarb. Sein Sohn ist Guido Schmidt-Chiari, der von 1988 bis 1997 Generaldirektor der Creditanstalt-Bankverein war. Er trägt zusätzlich den Geburtsnamen seiner Mutter, der Ehefrau von Schmidt.
Quellen und Literatur:
Verbindungsarchiv Norica (Georg Schmitz).Aktenbestand der Ehrenzeichenkanzlei der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei (Kabinettsdirektor i. R. Heinz Hafner Am, Mitteilung 26. 8. 2022).
Der Hochverratsprozeß gegen Dr. Guido Schmidt vor dem Wiener Volksgerichtsprozeß. Veröffentlichte gerichtliche Protokolle. Wien 1947.
Hartmann, Gerhard (Baj): Für Gott und Vaterland. Geschichte und Wirken des CV in Österreich. Kevelaer 2006, S. 513f.
Schaustal, Reinhard: Die Volksgerichte in Österreich und der Prozess gegen Dr. Guido Schmidt. Salzburg Dipl. Arb. 2007.
Schmitz, Georg (Nc): Guido Schmidt und die Norica. Ein Beitrag zur Aufarbeitung der jüngeren Zeitgeschichte im Rahmen des Österreichischen Cartellverbandes, in: Demokratie und Geschichte. Jb. des Karl von Vogelsang-Instituts zur Erforschung der Geschichte der christlichen Demokratie in Österreich. Hg. Helmut Wohnout (Nc). Jahrgang 11/12 – 2007/2008. Wien 2009, S. 207–229.